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Fondsverband informiert Neue Fonds-Steuer ab 2018: Das müssen Sie jetzt wissen

Neue Fonds-Steuer ab 2018: Das müssen Sie jetzt wissen
Foto: pixabay.com

„Die gute Nachricht ist: Die meisten Privatanleger werden unter dem Strich nicht mehr Steuern zahlen als bisher. Denn sie erhalten einen Ausgleich über Teilfreistellungen von der Abgeltungsteuer“, erklären die Verantwortlichen der Aktion „Finanzwissen für alle“ der deutschen Fondsgesellschaften. Die Höhe des steuerfreien Anteils richtet sich dabei nach der Art des Fonds, also ob es sich um einen Aktien,- Misch- oder Immobilienfonds handelt.

Eckpunkte der Investmentsteuerreform

Versteuern müssen Fonds künftig Dividenden, Mieterträge und Gewinne aus dem Verkauf von Immobilien, falls diese Einkünfte aus Deutschland stammen. Auch für die Besteuerung der laufenden Erträge und der Gewinne aus dem Verkauf von Fondsanteilen bei den Anlegern gelten neue Regeln.

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Durch den Systemwechsel fällt ab 2018 außerdem der Bestandsschutz für diejenigen Fondsanteile weg, die Anleger vor 2009 erworben haben. Für die meisten Privatanleger werden die Folgen dieses Wegfalls aber durch einen Freibetrag von 100.000 Euro abgemildert. Anleger sollten diese Alt-Anteile daher unbedingt ins Jahr 2018 mitnehmen und nicht zuvor verkaufen, um ihren Freibetrag nicht zu verschenken.

Broschüre für Fondsberater und Vermittler

Der deutsche Fondsverband BVI hat die Eckpunkte und die knapp 50 wichtigsten Fragen und Antworten zur Reform für Fondsberater und Vermittler in einer Broschüre zusammengefasst. Auch Privatanleger können sich darüber informieren. Die Broschüre steht auf der Webseite des Verbands zum Download bereit.

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