LinkedIn DAS INVESTMENT
Suche
Aktualisiert am 12.07.2011 - 16:26 Uhrin FinanzberatungLesedauer: 4 Minuten

Fondsvertrieb ab 1. Juli: Beraten mit dem KIID

Seite 2 / 2

Ein weiterer Berater wollte den richtigen Zeitpunkt der KIID-Übergabe konkretisiert haben, was wenn man im ersten Kundengespräch noch gar nicht konkret Produkte angesprochen hat? Wie viele Beratungsprotokolle müsse man nun eigentlich machen? „Das hängt ganz von Ihrer Gesprächsführung ab“, erläuterte der Sauren-Vorstand, „nicht jedes Erstgespräch muss sofort dokumentiert werden, sie sollten am Ende jedoch einen sauberen Ablauf in der Beratung haben.“

Der Anleger sollte nach dem Anlagevorschlag rechtzeitig vor seiner Anlageentscheidung das KIID zur Information erhalten und Zeit haben, es zu lesen und zu verstehen. Exakte Zeitangaben machen weder die EU-Verordnung noch die Ausführungsbestimmungen.

„Wir empfehlen den Beratern, im Zuge der Beratungsdokumentation sich vom Anleger bestätigen zu lassen, dass er das KIID rechtzeitig vor seiner Anlageentscheidung erhalten und verstanden hat“, so Janinhoff. Berater sollten zudem stets sicherstellen, dass sie die aktuelle Version des KIID verwenden. Schließlich kann sich der SRRI kurzfristig ändern, etwa wenn der Fonds vier Monate lang im Rahmen der wöchentlichen Prüfung durchgängig einen höheren SRRI beziehungsweise eine höhere Volatilität ausweist.

LINK zum Vortrag

Die KIIDS aus dem Hause Sauren (Übersicht)


Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?

Danke für Ihre Bewertung
Leser bewerteten diesen Artikel durchschnittlich mit 0 Sternen
Tipps der Redaktion