Fragen und Antworten für Finanzberater Mifid II: Wie müssen Kosten künftig offengelegt werden?
Wie erfolgt die Offenlegung?
1.200% Rendite in 20 Jahren?
- Anzugeben sind die
Gesamtkosten = Dienstleistungskosten + Produktkosten. - Die Gesamtkosten müssen in Bezug auf die Rendite (Ex-Ante und Ex-Post) veranschaulicht werden. Diese Veranschaulichung zeigt die Wirkung der Gesamtkosten und -nebenkosten auf die Rendite der Anlage; sie zeigt voraussichtliche Kostenspitzen und -schwankungen und sie geht mit einer eigenen Beschreibung einher.
- Im Zusammenhang mit der Dienstleistungserbringung empfangene Provisionen müssen separat ausgewiesen werden.
- Laut einem Delegierter Rechtsakt der ESMA ist der Ausweis als „Geldbetrag“ (also: in Euro und Cent) und als Prozentangabe vorgesehen.
- Ein Fremdwährungsteil muss mit Wechselkurs und den damit verbundenen Kosten angegeben werden.
- Eine Tabelle mit anfänglichen Kosten („Initial costs“), laufenden Kosten („On-going costs“) und Ausstiegskosten („Exit costs“) ist sinnvoll.
- Hat das Institut den Kunden an einen dritten Dienstleister verwiesen oder diesen dem Kunden empfohlen oder angeboten, müssen die Kosten für die Einbindung dieses dritten Dienstleisters offengelegt werden.