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Fressnapf: Vorerst keine Versicherungen für Bello und Struppi

Quelle: Fotolia
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Auf seiner Internet-Seite vertrieb das Unternehmen, das auf Tiernahrung spezialisiert ist, auch Versicherungen für die Vierbeiner - ohne Erlaubnis der Industrie- und Handelskammer (IHK).

Nachdem Fressnapf außergerichtlich abgemahnt wurde, ließ sich das Unternehmen umgehend als gebundener Versicherungsvertreter ins Vermittlerregister eintragen. Eine entsprechende Unterlassungserklärung gab das Unternehmen jedoch laut Rechtsanwalt Dietmar Goerz von der GPC Law Rechtsanwaltgesellschaft, die die beiden Kläger vertritt, nicht ab. Fressnapf versprach nur, zukünftig zumindest die unternehmensbezogenen Informationen - so genannte Erstinformation - über das Webimpressum ihrer Internet-Seite mitzuteilen. „Das war unseren Mandanten zu wenig“, erklärt Goerz.

Nach dem Beschluss des Berliner Landgerichts muss Fressnapf nun eine saftige Strafe für Versicherungsvermittlung ohne Erlaubnis zahlen. Darüber hinaus muss das Unternehmen im Webimpressum die Aufsichtsbehörde (in der Regel das Gewerbeamt), die zugehörige IHK, die Berufbezeichnung (also entweder Versicherungsmakler oder -vertreter) und einen Hinweis auf das Berufsrecht angeben. Die sogenannte Erstinformation muss Fressnapf zudem nicht nur im Impressum, sonder auch in Textform veröffentlichen.

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