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Aktualisiert am 27.01.2020 - 16:00 Uhrin Grünes GeldLesedauer: 2 Minuten

„Für schlecht formulierte Gesetze muss die SPD Verantwortung übernehmen“

Ohne Schwarz-Gelb im Herbst steht dem Fonds
Ohne Schwarz-Gelb im Herbst steht dem Fonds
Geno Biogas 1 bald das Wasser bis zum Hals

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die reduzierte Förderung für mehrere kleine Anlagen in räumlicher Nähe nun erst für neue Anlagen gelten soll. Der Hintergrund: Das neue EEG regelt, dass Anlagen im Sinne der Gebührenordnung als eine einzige Anlage zu gelten haben, wenn sie benachbart stehen. Genauer gesagt: Auch wenn sie benachbart stehen, obwohl sie unterschiedliche Betreiber haben, jeweils eine Baugenehmigung erhalten haben und ursprünglich eigene Verträge mit den Stromversorgern hatten. Betroffen ist unter anderem der Fonds Geno Bioenergie 1. Das Bundesumweltministerium will so versuchen, das so genannte missbräuchliche Anlagensplitting zu verhindern –  also viele kleine Anlagen gemeinschaftlich zu errichten, anstatt der mittlerweile technisch möglichen größeren Anlagen, um so die höhere Vergütung für kleine Anlagen zu erhalten. Das Problem: Die neue EEG-Regel soll auch auf bestehende Altanlagen angewandt werden. Den FDP-Umweltpolitikern Michael Kauch und Angelika Brunkhorst geht es mit dieser Initiative vor allem darum, den Bruch des Vertrauensschutzes zu verhindern: „Die Koalition trifft nicht nur die Betreiber von Altanlagen. Sie gefährdet auch das Vertrauen in die Finanzierungsbedingungen anderer Anlagen erneuerbarer Energien. Denn wer weiß, ob der Gesetzgeber beim EEG nicht erneut rückwirkend eingreift? Ein fatales Signal“, heißt es in der Stellungnahme der Fraktion. Das Argument des Bundesumweltministeriums, dass das Splitting von Altanlagen bereits vom alten EEG nicht gedeckt gewesen sei, lassen Brunkhorst und Kauch nicht gelten: Wenn dem so sei, sei das ein Fall für die Gerichte, nicht aber für eine rückwirkende Gesetzesänderungen. „Für schlecht formulierte Gesetze muss die SPD als Autor des EEG die Verantwortung übernehmen“, so bissig die FDP-Umweltpolitiker. Unterdessen bemüht sich auch der Bundesverband Biogas weiter um Klärung und rechnet vor, dass mindestens 748 Anlagen an 291 Standorten betroffen sein. Diese Zahlen belegten, dass wesentlich mehr Anlagen von der EEG-Novelle betroffen sein, als das Bundesumweltministerium bislang darstellte.

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