Garantiezins: Aktuare raten weiterhin zu 1,75 Prozent
Der Höchstrechnungszins ist ein wichtiges Kriterium beim Abschluss einer kapitalbildenden Lebensversicherung oder einer privaten Rentenversicherung und ist der Zins, den Kunden über die gesamte Vertragslaufzeit garantiert bekommen. Die DAV errechnet diesen Zinssatz anhand der Umlaufrendite von Staatsanleihen mit Spitzenrating im Euro-Währungsgebiet mir einer Laufzeit von zehn Jahren.
Das Bundesfinanzministerium bestimmt den zulässigen Höchstrechnungszinssatz jährlich aufs Neue. Das Ministerium ist bei seiner Entscheidung aber nicht an die Empfehlung der DAV gebunden.
Das Bundesfinanzministerium bestimmt den zulässigen Höchstrechnungszinssatz jährlich aufs Neue. Das Ministerium ist bei seiner Entscheidung aber nicht an die Empfehlung der DAV gebunden.