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Garantiezins in Gefahr? Lebensversicherung – Die mögliche Haftungsfalle von morgen!

Rechtsanwalt Jens Reichow ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Partner der Hamburger Kanzlei <a href='http://www.joehnke-reichow.de' target='_blank'>Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte</a>
Rechtsanwalt Jens Reichow ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Partner der Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte
Es ist eine Ironie des Schicksals, dass man im Nachhinein immer weiß wie sich die Dinge entwickelt haben. Können Richter, welche über eine bestimmte Beratungssituation zu befinden haben, nach mehreren Jahren zurückblicken, so mögen aus dieser Perspektive heraus manche Dinge anders betrachtet werden, als wie sie in der ursprünglichen Beratungssituation wahrscheinlich gewesen wäre.

Oder wer hätte vor ein paar Jahren ernsthaft daran geglaubt, dass mit Lehman Brothers die viertgrößte Investmentbank der Welt ernsthaft in Schwierigkeiten geraten könnte, dass mit Griechenland ein Euro-Staat an den Rand der Zahlungsunfähigkeit gelangt oder der Bedarf nach Containerschiffen ein Ende haben könnte. Die Realität belehrte uns alle jedoch eines Besseren.

Vermittler wird in Haftung genommen

Mit Erschrecken mussten viele Berater und Vermittler von Versicherungen und Finanzprodukten die Erfahrung machen, dass sie von Kunden für diese - für alle unwahrscheinlichen – Entwicklungen in die Haftung genommen wurden. Dies teilweise auch mit Erfolg. So mussten Vermittler oftmals einen Schaden ausgleichen, mit dessen Eintritt sie wohl nie gerechnet hätten.

Aus Vermittlersicht stellt sich daher die Frage, welche Haftungsgefahren wohl in den kommenden Jahren entstehen könnte. Denn nur wer Haftungsgefahren kennt, kann diese mit seinem Kunden besprechen und gegebenenfalls umgehen.

Eine solche mögliche Haftungsgefahr ist sicherlich der Lebensversicherungsmarkt. Lebensversicherer leiden seit mehreren Jahren unter der Niedrigzinsphase: Auf der einen Seite müssen die Versicherer – gerade bei Altverträgen – eine relativ hohe Garantieverzinsung bieten. Auf der anderen Seite ist es im Niedrigzinsumfeld immer schwieriger diese Verzinsung zu erreichen. Seit Jahren wird der Garantiezins daher immer weiter gesenkt.

Kapitalverlust soll ausgeschlossen sein

Gleichwohl erscheint vielen Anlegern der Abschluss einer Lebensversicherung nach wie vor als gute Altersvorsorge. Die Kunden sind geneigt auch einen niedrigen Garantiezins zu akzeptieren, solange ihre Anlage/Altersvorsorge „sicher“, das heißt ein Kapitalverlust ausgeschlossen ist. Die Sicherheit der Anlage scheint bei einer Lebensversicherung in der Regel jedoch gegeben, bietet der Versicherung jedoch oftmals weitreichende „Garantien“.

In der Finanzkrise wurde jedoch mehr als deutlich, dass Garantien immer nur so viel oder wenig wert sind, wie der Garantiegeber selbst. Auch einzelne Versicherer gerieten in dieser Zeit ins Schwanken.

Dies wurde auch vom Gesetzgeber erkannt. Im Nachgang zur Finanzkrise wurden daher Gesetze geändert, um zu vermeiden, dass der deutsche Steuerzahler im Falle einer Krise notleidende Versicherer stützen muss. Stattdessen sollen dies nun die Kunden des Versicherers, also die Versicherungsnehmer selbst tun. Der deutsche Gesetzgeber hat das die Bestimmung des Paragrafen 314 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) eingeführt.


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