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in LebensversicherungLesedauer: 3 Minuten

Garantiezinsen von 4 Prozent Lebensversicherer fordern Altkunden zur Kündigung auf

Nach Informationen der Verbraucherzentrale Hamburg verschickt der Anbieter Neue Leben derzeit Anschreiben an seine Lebensversicherungs-Altkunden. In diesen bietet er an, sich das angesparte Guthaben sofort auszahlen zu lassen. Der Verbraucherzentrale liegt das Schreiben an eine Kundin vor, der auch eine konkrete Summe genannt wird. Diese wolle ihr die Neue Leben aus einem bereits 20 Jahre laufenden Vertrag stornoabschlagsfrei auszahlen ­- ob das für sie nicht attraktiv sei? Ein Formular, um die Auszahlung in die Wege zu leiten, sei beigefügt.

Laut Angaben des Versicherers seien ähnliche Schreiben an rund 30.000 Kunden verschickt worden oder werden noch verschickt, schreibt die Verbraucherzentrale auf ihrer Webseite. Das sei allerdings kein gut gemeintes Serviceangebot, sondern eine faule Ausrede, monieren die Verbraucherschützer.

Hintergrund: In Zeiten der Dauer-Niedrigzinsen bedeuten hohe Zinszahlungen aus Altverträgen für Versicherer eine hohe Belastung. Kunden, die aus Altverträgen weiterhin - wie im beschriebenen Fall – vier Prozent Zinsen erhalten, sind für die Unternehmen unwirtschaftlich geworden: Die Unternehmen können entsprechende Verpflichtungen kaum mehr durch die eigene Geldanlage  gegenfinanzieren und müssen auf ihre Not-Ressourcen zurückgreifen. Wollen sich nach dem Vorbild der Bausparkassen jetzt also auch Renten- und Lebensversicherer von unlukrativen Verträgen trennen?

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Die Idee, belastende Altverträgen nach Möglichkeit vorzeitig zu beenden, wird von Bausparkassen bereits in großem Umfang umgesetzt. Die Anbieter kündigen reihenweise Altverträge, bei denen die vereinbarte Sparsumme erreicht wurde. Die Bausparkassen berufen sich darauf, dass es vordringliches Ziel von Bausparverträgen sei, einen Baukredit zu erlangen. Wer das Vehikel lediglich als Geldanlage betrachte, nutze das Angebot in unzulässigem Maße aus. Viele Fälle von Bausparkassen sind vor Gericht gelandet. Mittlerweile befasst sich auch der Bundesgerichtshof mit der Frage. Ein Urteil steht bislang aus.

Bei den Lebensversicherern ist der Fall allerdings anders gelagert: Die Verträge sind auf eine langfristige Geldanlage ausgelegt. Ein Anspruch auf Kündigung lässt sich nicht so einfach ableiten. „Es ist also kein außergewöhnlicher Vorgang, wenn die Auszahlung der Lebensversicherung in der Abrufphase auch schon früher erfolgt – und vor allem handelt es sich nicht um eine vorzeitige Kündigung des Vertrags“, kommentiert ein Sprecher des Versichererverbands GDV den Vorwurf gegenüber der F.A.Z.: Die Branche werde ihre Verpflichtungen weiterhin erfüllen.

Macht das von der Verbraucherzentrale Hamburg beschriebene Beispiel der Neuen Leben in der Branche Schule, sind die Versicherer auf jeden Fall in hohem Maße auf das Vertrauen und den guten Willen ihrer Kunden angewiesen. Die Verbraucherschützer vermuten, dass es sich bei dem Anschreiben der Neuen Leben um keinen Einzelfall handelt. Sie ruft derzeit Lebens- und Rentenversicherungskunden dazu auf, sich an den Verbraucherschutz zu wenden, falls sie ähnliche Anschreiben erhalten sollten.

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