LinkedIn DAS INVESTMENT
Suche
in VersicherungenLesedauer: 2 Minuten

GDV Ehe für alle: Für Versicherte ändert sich nichts

Jahrelang wurde darüber gestritten, am Ende ging es ganz schnell: Der Bundestag hat am Freitag in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause die Einführung der „Ehe für alle“ beschlossen. 393 der 623 Parlamentarier, die frei von Fraktionszwängen abstimmen durften, votierten für die gleichgeschlechtliche Ehe. Homosexuelle Paare haben damit künftig die gleichen Rechte und Pflichten wie heterosexuelle, wenn sie heiraten.

Das wirkt sich vor allem beim Adoptionsrecht aus: Schwule oder lesbische Paare dürfen künftig gemeinsam ein fremdes Kind adoptieren, was ihnen heute noch verwehrt ist. Und sie können sich nun auch Ehepartner nennen. Abgesehen von der Begrifflichkeit halten sich die Auswirkungen in Grenzen: Denn in vielen Bereichen werden Ehe und Lebenspartnerschaft bereits gleich behandelt – so auch bei Versicherungen.

Riester-Rente: Lebenspartner mittelbar zulagenberechtigt

Hallo, Herr Kaiser!

Das ist schon ein paar Tage her. Mit unserem Newsletter „DAS INVESTMENT Versicherungen“ bleiben Sie auf dem neuesten Stand! Zweimal die Woche versorgen wir Sie mit News, Personalien und Trends aus der Assekuranz. Kostenlos und direkt in Ihr Postfach.

Zuletzt hatte der Gesetzgeber 2014 – wenn auch erst auf Druck des Bundesverfassungsgerichts – einige Vorschriften geändert, die sich auch auf Versicherungen auswirkten. Seitdem sind zum Beispiel bei der Riester-Rente Lebenspartner ebenfalls mittelbar zulagenberechtigt – unter den gleichen Bedingungen wie Eheleute. Ferner wurde für Riester-Produkte klargestellt, dass nicht nur für Ehegatten und Kinder eine ergänzende Hinterbliebenenabsicherung möglich ist, sondern auch für Lebenspartner. Bei der Basis-Rente wurde dies bereits ein Jahr zuvor beschlossen.

Die vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft erstellten Musterbedingungen differenzieren schon viel länger nicht zwischen homo- oder heterosexuellen Paaren, oft ist nicht einmal der Familienstand wichtig. Solange zwei Menschen zusammen leben – ganz gleich ob hetero- oder homosexuell, ob verheiratet, in eingetragener Partnerschaft oder als Lebensgemeinschaft –, können sie beispielsweise eine Haftpflichtversicherung für sich gemeinsam abschließen.

Auch bei Rechtsschutzversicherungen gibt es die Möglichkeit, den Partner in den bestehenden Vertrag mit aufzunehmen. Bei vielen Versicherern ist das ohne Trauschein möglich. Einzige Bedingung: ein gemeinsamer Haushalt. Auch in der Kfz-Versicherung spielt es nur eine Rolle, wie viele Personen das Auto fahren dürfen, nicht aber, in welchem Verhältnis sie zueinander stehen.

Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?

Danke für Ihre Bewertung
Leser bewerteten diesen Artikel durchschnittlich mit 0 Sternen
Tipps der Redaktion