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GDV: Fondssparpläne sollten kein Steuerprivileg bekommen

Rentner mit seiner Enkelin: Fonds eignen sich nur bedingt<br>für die Altersvorsorge, findet der Versicherungsverband GDV<br>und spricht sich gegen Steuergeschenke für Fondsparer aus.<br>Foto: Fotolia
Rentner mit seiner Enkelin: Fonds eignen sich nur bedingt
für die Altersvorsorge, findet der Versicherungsverband GDV
und spricht sich gegen Steuergeschenke für Fondsparer aus.
Foto: Fotolia
Die Fraktion plant laut Ausführungen ihres finanzpolitischen Sprechers, Klaus-Peter Flosbach, Fonds- und Banksparpläne steuerlich in Zukunft wie Lebensversicherungen zu behandeln, wenn sie für die Altersvorsorge gedacht sind und bestimmte Kriterien erfüllen.  Der Sparplan muss dementsprechend mindestens zwölf Jahre lang bestehen und darf nicht vor dem 60. Lebensjahr ausgezahlt werden. Dann müssen die Erträge der Sparpläne nur noch zur Hälfte besteuert werden.

Der GDV meldet sich nun zu Wort. Die Pläne würden nicht nur zu erheblichen Steuerausfällen führen, sondern seien auch sozialpolitisch falsch. Lebensversicherungen böten  Kunden langfristige Sicherheiten, einem Sparvertrag hingegen fehle jedes Bindungsmoment, das für die Altersvorsorge maßgeblich sei.

Für die Lebensversicherer ist das Vorhaben der Union problematisch. Wegen anhaltend niedriger Zinsen sinkt auch die Rendite klassischer Policen, was die Attraktivität der Produkte ebenfalls schmälert. Die Branche kämpft seit einigen Jahren mit sinkenden Neugeschäftszahlen. Würde nun auch das Steuerprivileg von Versicherungsverträgen wegfallen, könnte weiter bergab gehen.

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