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GDV zum Alzheimer-Tag und Demenz-Woche 7 Fragen zum Versicherungsschutz und Altersvorsorge bei Demenz

In Deutschland leben gegenwärtig fast 1,6 Millionen Demenzkranke, zwei Drittel von ihnen sind von Alzheimer betroffen. Infolge des demografischen Wandels kommen weitaus mehr Neuerkrankungen hinzu als es Sterbefälle gibt. Für Betroffene und Angehörige stellen sich auch Fragen rund um den Versicherungsschutz. GDV-Verbraucherexperte Mathias Zunk beantwortet sie.

Herr Zunk, die Diagnose Demenz wirft für die Betroffenen zunächst einmal das gesamte Leben durcheinander. Wenn ich den ersten Schock verdaut habe: Was bedeutet die Erkrankung für meinen Alltag? Muss ich zum Beispiel meine Autoversicherung informieren?

Mathias Zunk: Halten Sie in jedem Fall Rücksprache mit Ihrem Arzt: Eine förmliche Pflicht, bei dieser Diagnose seine Kfz-Versicherungen zu informieren, gibt es nicht. Es kann aber sein, dass Sie Ihre Demenz-Erkrankung als „Gefahrerhöhung“ anzeigen müssen.

Und was gilt für den Versicherungsschutz?

Zunk: Als Fahrer müssen Sie nicht nur im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis sein, sondern auch in der Lage, Ihr Auto sicher zu führen. Wenn diese Fahreignung nicht (mehr) oder nur eingeschränkt besteht und Ursache für den Unfall ist, kann das neben straf- als auch zivilrechtlichen Konsequenzen auch Auswirkungen auf Ihren Versicherungsschutz haben. Das Mitverschulden wird im Einzelfall geprüft und kann zu Leistungseinschränkungen in der Kfz-Haftpflicht und in der Kaskoversicherung führen.

Was empfehlen Sie konkret?

Zunk: Wie gesagt sollten Sie zunächst Ihren behandelnden Arzt befragen. Aber auch Ihr persönliches Umfeld steht in der Verantwortung: Familienangehörige, Lebensgefährten oder Freunde sollten von sich aus aktiv werden, wenn Sie Zweifel im Hinblick auf Ihre Fahreignung haben.

Wie sieht es denn mit meinem privaten Unfallschutz aus?

Zunk: Wenn Sie eine private Unfallversicherung haben, sollten Sie diese unbedingt überprüfen und Ihren Versicherer kontaktieren. Denn in manchen Verträgen gelten Menschen mit bestimmten geistigen Erkrankungen als nicht versicherbar. Hintergrund ist, dass Unfälle aufgrund von – auch vorübergehenden – Bewusstseinsstörungen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind. Wer also in Folge geistiger Verwirrung einen Unfall erleidet, erhält nach den Bedingungen eines Standardvertrags unter Umständen keine Leistung. Auch kann es sein, dass Sie aufgrund der Demenzerkrankung eine bestimmte Pflegestufe erreichen, die vom Versicherungsschutz nicht mehr gedeckt ist. Ist das der Fall, zahlt Ihnen der Versicherer bereits gezahlte Beiträge rückwirkend vom Zeitpunkt der Diagnose aus.

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Leistet denn meine Privathaftpflichtversicherung, wenn ich Schäden verursache?

Zunk: Zunächst: Auch Demenzkranke können auch für selbst verursachte Schäden haftbar gemacht werden, da nicht jede Demenz zur sogenannten Deliktunfähigkeit führt. Eine Privathaftpflichtversicherung ist für Sie daher unverzichtbar. Mit ihr sind Sie und Ihre Angehörigen dann aber auf der sicheren Seite: Ihr Versicherer leistet auch unabhängig davon, ob Sie zuvor über die Diagnose informiert haben. Eine Pflicht, die Krankheit dem Versicherer zu melden, besteht nicht. Sie müssen auch keine höheren Beiträgen oder eine Kündigung befürchten.

Was bedeutet die Erkrankung für meine Altersvorsorgeverträge?

Zunk: Auf Altersvorsorgeprodukte der Lebensversicherung hat eine Demenzerkrankung keine Auswirkungen. Und für die Berufsunfähigkeitsversicherung ist Demenz in der Regel deshalb selten relevant, da die Krankheit meist erst in hohem Alter und nach Renteneintritt manifest wird. Sollten Sie tatsächlich schon in jüngeren Jahren erkranken, ist entscheidend, inwieweit Sie in Ihrer Arbeitsfähigkeit eingeschränkt sind. Am besten kontaktieren Sie Ihren Versicherer und informiert sich über die vereinbarten Leistungen.

Können Sie außerdem noch ein spezielles Produkt für den Fall der Fälle empfehlen?

Zunk: In diesem Zusammenhang möchte ich auf die Pflegerentenversicherung hinweisen. Ihre Leistungen unterscheiden sich zwar je nach Produkt und Anbieter. Es gibt durchaus Angebote, die auch Demenz einschließen.

Dieser Artikel wurde freundlicherweise zur Verfügung gestellt von GDV.

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