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GDV zur neuen Vertriebsrichtlinie IDD „Eiopa-Vorschlag bringt faktisches Provisionsverbot“

Eiopa-Flagge am Frankfurter Westhafentower
Eiopa-Flagge am Frankfurter Westhafentower | Foto: European Insurance and Occupational Pensions Authority (EIOPA)

Die europäische Versicherungsaufsichtsbehörde Eiopa hat im Auftrag der EU-Kommission Ratschläge für die Umsetzung der neuen Vertriebsrichtlinie IDD gemacht. Diese stoßen beim Versicherungsverband GDV nun auf deutliche Kritik.

„Obwohl die Richtlinie Mindeststandards für die europäischen Märkte definieren soll, macht das Konsultationspapier auf gut 170 Seiten detaillierte Regelungsvorschläge. Damit greift Eiopa den Entscheidungen auf Ebene der Mitgliedsstaaten vor“, heißt es vom GDV.

Vergütung für Vertrieb betroffen

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Dies betreffe auch die Vergütung für den Vertrieb von Versicherungsanlageprodukten. „Die hierzu von der Eiopa vorgeschlagenen Regelungen sind mit einem Provisionssystem nur schwer zu vereinbaren“, heißt es weiter. Sollte die EU-Kommission dem Vorschlag folgen, käme das einem faktischen Provisionsverbot gleich.

„Darüber hinaus sind viele Vorschläge der Eiopa zu Beratung, Dokumentation und Reporting praxisfern und würden bei den Unternehmen und Vermittlern zu erheblichem bürokratischen Aufwand führen.“

Die ganze Stellungnahme des GDV können Sie hier nachlesen.

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