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in Aus der Fondsbranche: neue ProdukteLesedauer: 2 Minuten

Geeignetheitserklärung „Für Berater läge die Schlinge enger um den Hals"

Björn Drescher, Gründer und Geschäftsführer von Drescher & Cie.
Björn Drescher, Gründer und Geschäftsführer von Drescher & Cie.
„Ich fürchte mich vor den Danaern, selbst wenn sie Geschenke bringen“, lässt der Dichter Vergil den Priester Laokoon in der Aeneis sagen, als die Griechen ein Holzpferd vor Troja zurücklassen. Irgendwie ist man an diesen Satz erinnert, verfolgt man die Diskussion um die Substitution des „Beratungsprotokolls“ durch eine „Geeignetheitserklärung“ im Finanzmarktnovellierungsgesetz.

Es sind Sätze wie die des finanzpolitischen Sprechers der SPD-Bundestagsfraktion, Lothar Binding, die aufhorchen lassen: „Die europäische Finanzmarktrichtlinie Mifid II sieht ,Suitability Reports‘ vor. In diesen Protokollen muss der Finanzprofi nur dokumentieren, dass die empfohlenen Produkte zum Bedarf des Kunden passen. Genauso wollen wir die Geeignetheitserklärung gestalten. Sie wird nicht so zeitraubend sein, da nicht jeder Beratungsschritt protokolliert werden muss.“

Es ist das „nur“ in diesem Kontext, das Berater nachdenklich machen sollte. Schließlich übernehmen sie auf diesem Wege auch „nur“ die Haftung für eine passende Zuordnung ausgewählter Produkte zu individuellen Anlegerbedürfnissen.

Diese Art der Geeignetheitserklärung brächte die Politik ihrem Ziel, bei eintretenden Störfällen die Verantwortung den Beratern oder Produktanbietern besser zuweisen zu können, einen großen Schritt näher. Aus Sicht der Politik und der Verbraucher legitim. Für Berater und Anbieter läge die Schlinge indes enger um den Hals, was sie Erklärungen und Zielmarktbeschreibungen sorgfältig formulieren lassen sollte.

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