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Geldanlage Die Gefahren des Euroraums

Christoph Lieber
Christoph Lieber
Die Geldanlage innerhalb Europas birgt mehr Risiken als viele Anleger denken. Nur ein Beispiel dafür ist die neue Besteuerung von Überweisungen aus dem Ausland in Italien mit rund 20 Prozent. Die Zukunft der Gemeinschaftswährung ist nicht garantiert. Anleger müssen daher bei ihrer Vermögensanlage ein besonderes Augenmerk auf die Sicherheit des jeweiligen Währungsraums legen. Anlagen außerhalb des Euro gewinnen an Attraktivität. Wie stark sollen in einem Portfolio internationale Wertpapiere integriert sein? Diese Frage treibt deutsche Anleger immer wieder um. Oft konnten sie sich nur schwer von der Vorstellung lösen, einen Großteil Ihres Vermögens in heimischen Gefilden anzulegen. Der sogenannte „Home-Bias“ dominierte, wenngleich er den Erkenntnissen der modernen Portfoliotheorie widersprach. Die hatte bewiesen, dass sich das Risiko eines Portfolios durch eine stärkere internationale Diversifizierung vermindert und die Rendite gleichzeitig erhöht.

Diese Erkenntnisse haben nach wie vor ihre Gültigkeit, doch seit Ausbruch der Finanzkrise stehen die Anleger vor einer neuen Herausforderung. Es ist nicht mehr allein das Risiko und die Volatilität der Assets, die die Rendite eines Portfolios bedrohen, sondern Anleger müssen auch die Rechtssicherheit eines Währungsraums, in dem sie ihr Geld anlegen, genau betrachten. Schaut man sich nämlich die letzten 150 Jahre an, so zeigt sich schnell, dass die Sicherheit von Rechtsräumen im historischen Ablauf sehr viel geringer ist als es viele Investoren annehmen.

Absoluter Spitzenreiter in Sachen Staatsbankrott ist Spanien. Nach den Berechnungen der amerikanischen Wissenschaftler Carmen Reinhart und Kenneth Rogoff ging Spanien insgesamt 13 mal Pleite. Bis 1800 war das Land sechs Mal zahlungsunfähig. Österreich ging allein im 19. Jahrhundert fünf Mal Pleite, nach dem Zweiten Weltkrieg folgte abermals ein Staatsbankrott. Frankreich legte zwischen 1500 und 1800 acht Staatsbankrotte hin und auch der deutsche Vorgängerstaat Preußen musste 1807 und 1813 infolge der Napoleonischen Kriege zweimal Staatsbankrott anmelden. Im 20. Jahrhundert wurde Deutschland zweimal zahlungsunfähig, 1923 und 1948. In beiden Fällen hatte dies zu einer Entwertung der Staatsschulden und in der Folge zu einer Währungsreform geführt. Die Hyperinflation von 1923 hatte große Geldvermögen restlos vernichtet. Für eine Billion Papiermark erhielt man nur noch den Gegenwert von einer Rentenmark. Laut Rogoff verbrachte der deutsche Währungsraum seit 1618 insgesamt 13 Prozent seiner Zeit im zahlungsunfähigen Zustand.

Die Finanzkrise müsste den Anlegern eigentlich die Augen öffnen. Der Währungsraum des Euro ist in einem deutlich unsicheren Zustand als es die Öffentlichkeit wahrhaben will. Allein die Tatsache, dass die EZB bereit war, durch den quasi unbegrenzten Aufkauf von Staatsanleihen zum verlängerten Arm der Politik zu werden, hat ein Auseinanderbrechen der Euro-Währungsunion verhindert. Und es wird gerne vergessen, dass innerhalb des Euroraums Bankkunden zur Rettung von Banken herangezogen wurden. Diese Form der „Zyprisierung“ kann bei einem neuerlichen Aufbrechen der Schuldenkrise auch Anlegern in anderen Teilen der Währungsunion drohen.

Erschreckend sind auch die aktuellsten Entwicklungen in Italien. Rückwirkend ab dem 1. Februar 2014 erhebt das Land eine Steuer in Höhe von 20 Prozent auf jede Überweisung aus dem Ausland: Offizielle Begründung dieser Vorschrift, die den freien Kapitalverkehr einschränkt: man müsse einer möglichen Geldwäsche vorbeugen. Eine dramatische Entwicklung, die den Gedanken eines einheitlichen Währungsraums weiter unterminiert. Ein solcher Rückschritt in die 70er Jahre wird bestimmt weitere Nachahmer finden. Die Einführung von Kapitalverkehrskontrollen muss für vermögende Investoren ein Warnschuss sein.

Die Schweiz musste noch niemals eine Staatspleite erleiden

Anleger sollten sich gut überlegen, ob sie Ihr Vermögen nicht in einem anderen Rechtsraum domizilieren möchten. Der einzige namhafte europäische Staat, der noch niemals eine Staatspleite erleiden musste, ist die Schweiz. Darüber hinaus hat die Schweiz gerade wieder bewiesen, wie stabil ihr Finanzsystem ist. Die Solidität des Schweizer Staatshaushalts signalisiert jedem Anleger, dass er auch in Zukunft jederzeit über sein Vermögen frei verfügen kann. Ein starkes Argument für Investitionen im Rechtsraum der Eidgenossen.

Dennoch wird die Geldanlage in der Schweiz von der deutschen Öffentlichkeit noch immer gern unter dem Aspekt der Steuerhinterziehung gesehen. Für Investoren mit dem Ziel der „Steueroptimierung“ ist die Schweiz kein guter Finanzplatz mehr. Vielmehr geht es für den Anleger heute darum, eine andere Rechtsform bei der langfristigen Sicherung des Vermögens zu berücksichtigen.

Anleger sollten demnach genau überlegen, in welchem Rechtsrahmen sie ihr Vermögen langfristig am Besten schützen können. Verschiedene Diversifikationsstandorte stehen dem Anleger heute zur Auswahl. In Europa ist das die Schweiz und mit Abstrichen London. Die Briten sind zwar Mitglied der Europäischen Union, da sie aber nicht dem Euro-Verbund beigetreten sind, genießen sie nach wie vor eine Sonderstellung.

Offshore-Banking ist viel professioneller geworden

Außerhalb Europas gewinnen diverse aufstrebende Finanzzentren an Bedeutung. Offshore-Banking wird immer noch gern mit dem Malus der Steuerhinterziehung versehen, dabei wird vernachlässigt, dass diese Finanzplätze in den letzten Jahren sehr viel professioneller geworden sind und auch einer vermögenden Kundschaft eine kompetente Vermögensanlage bieten können. Es ist nicht verboten, ein Konto im Ausland zu eröffnen und zu unterhalten. Allerdings sollten die Investoren einige Grundregeln berücksichtigen, die für eine geographische Vermögensdiversifikation unabdingbar sind.

•    Nur in politisch stabilen Ländern ist das Geld langfristig sicher.
•    Der ausgewählte Finanzplatz sollte ein umfassenden Daten- und Kundenschutz gewährleisten.
•    Es sollten nur regulierte Finanzplätze mit einem untadeligen Ruf herangezogen werden.
•    Für deutsche Anleger ist zudem wichtig, ob eine Erträgnisaufstellung nach deutschem Recht ausgestellt werden kann und im Idealfall ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland besteht.
•    Auch die erbrechtliche Regelung, wie Erben Zugriff auf das Vermögen haben, sollte bedacht werden.

Eine Portfoliooptimierung kann heute nicht mehr allein über die verschiedenen Anlageklassen erreicht werden, sondern muss auch die Diversifizierung über unterschiedliche Rechtsräume hinweg berücksichtigen. Dies trifft besonders für Anlagen im fragilen Euroraum zu. Dies ist die Voraussetzung dafür, dass Anleger nicht nur Marktschwankungen, sondern auch tektonische Verschiebungen in Währungsräumen schadlos überstehen können.

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