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Generali kombiniert Betriebsrente mit Berufsunfähigkeit

Den Versicherungsschutz hat die Generali dabei in zwei Phasen aufgeteilt. In Phase 1 ist das Risiko der Berufsunfähigkeit und in Phase 2 die vollständige Erwerbsminderung abgesichert. Der Übergang erfolgt dabei fließend zwischen dem 51. und 61. Lebensjahr. Über den genauen Zeitpunkt entscheiden die Kunden beim Vertragsabschluss. Beiträge zahlen sie aber nur in der ersten Phase.

Der große Vorteil liegt laut Generali im System. Für manche Berufe könnten BU-Policen in der bAV nur bis zum Alter 50 abgeschlossen werden. Nicht so beim neuen Generali-Produkt. Phase 2 garantiere einen durchgehenden BU-Schutz. Zudem können Kunden den Versicherungsumfang bei Heirat oder Nachwuchs ohne Gesundheitsprüfung aufstocken. 2.500 Euro monatliche Rente sind das Limit.

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