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Gerichtsurteil Infinus-Vermittler muss haften

Urteil des Landgerichts Bamberg: Infinus-Vermittler muss Schadensersatz zahlen.
Urteil des Landgerichts Bamberg: Infinus-Vermittler muss Schadensersatz zahlen. | Foto: Pexels

Das Landgericht Bamberg verurteilte einen vertraglich gebundenen Vermittler der Infinus AG im Rahmen der persönlichen Haftung als Anlageberater und Vermittler. Dies teilte Rechtsanwalt Werner Lang von der Bamberger Kanzlei Schick & Kollegen mit, der das Urteil erwirkte.

Wesentlich für den Urteilsspruch soll gewesen sein, dass der Vermittler persönlich die Sicherheit der Anlagen garantiert habe: „Eine Haftung wurde hier dadurch begründet, dass der Vertreter der Infinus AG aus Verschulden bei den Vertragsverhandlungen persönliches Vertrauen erweckt hatte und eine besondere Gewähr für Bestand und Erfüllung der in Aussicht genommenen Kapitalanlage geboten hatte", so die Mitteilung.

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Das Urteil gegen den Finanzvermittler

Zudem habe der Vermittler nachweislich zugesichert, dass die Anlage absolut sicher sei und keinerlei Risiko bei der Zeichnung bestehen würde, dies habe auch durch einen E-Mail-Verkehr der geprellten Anlegerin und dem Vermittler nachgewiesen werden können.

„Mit dem mittlerweile rechtskräftigen Urteil wurde der Vermittler verurteilt, die praktisch wertlosen Papiere zurückzunehmen und der Anlegerin den vollen Kaufpreis für die Papiere nebst Zinsen zu erstatten“, so Lang.

Das Urteil wurde Lang zufolge vom Oberlandesgericht Bamberg vollumfänglich bestätigt, der verurteilte Anlageberater bezahlt Lang zufolge derzeit bereits den Schaden ratenweise zurück.

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