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Geschlossene Fonds: „Finanztest“ kritisiert Informationsblätter

Ab Juni 2012 müssen Anbieter geschlossener Fonds, Genussrechte und sonstiger Vermögensanlagen ein sogenanntes Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB) erstellen. Dieses muss auf maximal drei Seiten einiges an Informationen enthalten. Dazu zählen die Bezeichnung und die Art der Vermögensanlage, der Anbieter, Emittent und Treuhänder, die Beschreibung der Vermögensanlage (Beteiligungsstruktur und der Anlageform, Anlageobjekt, Anlagestrategie/-politik, Finanzierung, Laufzeit), die Risiken (Maximalrisiko, Geschäftsrisiko, Emittentenrisiko, Haftungsrisiko), die Verfügbarkeit, die Aussichten für die Kapitalrückzahlung und Erträge, die Kosten und die Besteuerung. Diese Informationen müssen in verständlicher Sprache und einer leserlichen Schrift verfasst sein und von der Aufsichtsbehörde Bafin genehmigt werden.

Eine Herausforderung für die Geschlossene-Fonds-Branche, die diese nach Ansicht von „Finanztest“ nur schlecht meistert. Mitarbeiter der von der Stiftung Warentest herausgegebenen Zeitschrift haben 24 Kurzinformationen unter die Lupe genommen und stellten bei den meisten gravierende Mängel fest. So seien viele Kurzinformationen unverständlich gewesen oder es hätten wichtige, vom Gesetzgeber vorgeschriebene Informationen gefehlt.

Als Negativbeispiel nennt „Finanztest“ die Kurzinformation zu einer Hotel-Beteiligung, die nicht einmal angibt, wo das Hotel genau steht, wie viele Zimmer es hat und wie stark es ausgelastet ist.

„Viele Blätter strotzen vor juristischen Allgemeinplätzen, geizen aber mit Details zu den konkreten Angeboten“, so die Verbraucherschützer weiter. So fehlten zum Beispiel Informationen, ob und welche Risiken es bei der Vermietung oder durch Fremdwährungen gibt oder was bei der Besteuerung zu beachten ist. Zudem seien Angaben zu den Kosten und Erträgen oft „geradezu verwirrend“. So listen die meisten Anbieter laut „Finanztest“ zwar die erwarteten Kapitalrückflüsse an die Anleger; die Rendite in Prozent, die sich daraus ergeben, rechnen sie aber nicht vor. Das mache einen Vergleich der Offerten mit unterschiedlichen Laufzeiten und Zahlungsströmen schwierig.

Als positives Beispiel heben die Verbraucherschützer lediglich das Blatt der Hannover Leasing beim Flugzeugfonds Flight Invest 50 hervor, das sehr genau auf die Anlageobjekte eingehe.

Der Verband Geschlossene Fonds (VGF) bezeichnet die Studie als nicht repräsentativ. Schließlich seien seit dem 1. Juni vergangenen Jahres 156 geschlossene Fonds in den Vertrieb gekommen. Die „Finanztest“-Studie bilde somit also nur einen kleinen Teil von 15 Prozent des Marktes ab.

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