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Geschlossene Fonds: Reaktionen aus der Branche auf den Regulierungskompromiss

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Zudem plane die Bundesregierung, die umfangreichen Beratungs- und Dokumentationspflichten der Paragrafen 31 im Wertpapierhandelsgesetz Eins zu Eins auf den freien Vertrieb zu übertragen. „Hier bleibt abzuwarten, inwieweit die Gewerbeämter in der Lage sein werden, die Einhaltung dieser im Wertpapierbereich bisher allein von der Bafin überprüften Pflichten zu kontrollieren“, gibt Romba zu bedenken. Für eine abschließende Bewertung will der VGF die Detailregelungen des Gesetzentwurfes abwarten.

Votum: Auf die noch auszuarbeitenden Details kommt es an

Auch der Votum Verband begrüßt, dass sich die Ministerien auf eine Lösung verständigt haben, die den Wettbewerb zwischen den Banken und den freien Beratern bei der Vermittlung von Geschlossenen Fonds aufrecht erhalte. „Es muss ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass die künftig auf Grundlage der Gewerbeordnung vorgesehene gesetzliche Regulierung des bankenunabhängigen Vertriebs keine Schwächung des Anlegerschutzes zur Folge hat, sondern diesen auch im Vergleich zu dem vom Bundesfinanzministerium ursprünglich geplanten Gesetzesentwurf deutlich verbessert“, sagt Votum-Geschäftsführer Martin Klein.

So sei beispielsweise vorgesehen, dass jeder Berater für die zukünftige Ausübung seiner Tätigkeit einen Qualifikationsnachweis erbringen muss, während der Gesetzesentwurf des Finanzministeriums lediglich die Verpflichtung der Banken zu Schulungen ihres Personals vorsah.
Die Beratungs- und Dokumentationspflichten werden, so der Verband weiter, zudem nicht hinter dem Standard der Wertpapierhandelsgesetz zurückbleiben und die Kundenansprüche sind im Falle einer Falschberatung durch die Vermögensschadens-Haftpflichtversicherung abgesichert. „Eine Risikokonzentration unter  Haftungsdachmodellen mit nicht ausreichendem Eigenkapital kann so verhindert werden“, konstatiert Klein.

Nun gelte es das weitere Gesetzgebungsverfahren gestalterisch mit zu begleiten, insbesondere die Anforderungen an die Qualifikationsprüfung zu erarbeiten. Vor vorschnellen Erfolgsmeldungen warnt Votum indes. Man nehme verwundert zur Kenntnis, wer aktuell für sich proklamiere, die treibende Kraft für das jetzt erzielte Ergebnis zu sein. „Bis das endgültige Gesetz vorliegt, gilt die alte Volksweisheit: Reden ist Silber und Schweigen ist Gold“, so der Votum-Geschäftsführer.

Herbe Kritik von MLP: Stückwerk-Regulierung geht weiter

Anders als AfW und VGF beurteilt der Finanzvertrieb MLP den gefundenen Kompromiss zwischen Finanz- und Wirtschaftsministerium extrem kritisch. „Was auf den ersten Blick sinnvoll erscheint, entpuppt sich bei einer tieferen Betrachtung als halbherzige Lösung“, sagt Uwe Schroeder-Wildberg. Für den MLP-Vorstandsvorsitzenden birgt die Überwachung des Vertriebes von geschlossenen Fonds über die Gewerbeordnung und damit die Gewerbeämter Probleme in sich.

„Anders als die Bafin sind Gewerbeämter weniger erfahren in Finanzfragen und stellen keine laufende Überwachung dieses Marktes sicher. Aber weshalb sollen ausgerechnet für die oftmals hochriskanten geschlossenen Fonds laxere Regeln gelten als für andere Anlageprodukte?“, fragt der MLP-Vorstandschef, dessen Berater als im Vermittlerregister im Status eines Maklers registriert sind. MLP besitzt zudem für seine Vertriebstochter MLP Finanzdienstleistungen AG eine  Lizenz zur Anlage- und Abschlussvermittlung nach Paragraf 32 KWG und unterhält ein eigenes Haftungsdach.
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