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Geschlossene Fonds: Reaktionen aus der Branche auf den Regulierungskompromiss

Quelle: Fotolia
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Wie bereits am Mittwoch gemeldet, wird das Anlegerschutzgesetz aus dem Finanzministerium zunächst ohne die Regulierung geschlossener Fonds verabschiedet werden. Für diese soll es einen – vom Bundeswirtschaftsministerium formulierten – eigenständigen Gesetzentwurf geben, der neben einer Sachkundeprüfung, einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung sowie umfangreichen Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten auch eine Regulierung über die Gewerbeordnung vorsieht.

Damit, so beinahe unisono das Aufseufzen der Branche, ist die Gefahr vom Tisch, eine Regulierung dieses Beratungszweigs über das Kreditwesengesetz und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zu erhalten. Dies wäre laut Berater-Verbänden und nach Ansicht des Verbandes Geschlossene Fonds (VGF) aufgrund des hohen zeitlichen und finanziellen Aufwandes für viele mittelständische Vertriebe und deren Vermittler existenzgefährdend gewesen.

Demzufolge zufrieden zeigt sich der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung, der seine Forderungen erfüllt sieht. „Der Weg für eine gewerberechtliche Regulierung des Vertriebs offener und geschlossener Fonds ist nun frei. Die große Gefahr, dass diese Assetklasse – und damit auch offene Fonds - künftig nur noch unter einem Haftungsdach vermittelt werden dürfen, konnte abgewendet werden“, sagt AfW-Vorstand Frank Rottenbacher. Das Wirtschaftsministerium strebe an, den Vertrieb offener und geschlossener Fonds vergleichbar mit dem Versicherungsvermittlerrecht gewerberechtlich zu regulieren.

AfW: Druck durch Lobbyarbeit hat Wirkung gezeigt

„Wir sind glücklich und stolz, dass endlich die gesamte Branche hinter dem AfW stand und in Berlin Druck gemacht hat. Die über 4.000 Unterschriften der Protestaktion, die der AfW gemeinsam mit kmi erhalten hat, haben einen großen Eindruck in der Politik hinterlassen. Und die Aktion, einen Protestbrief an Bundestagsabgeordnete zu schreiben, die gemeinsam mit dem VGF gestartet wurde, hat die Politik aufgerüttelt und beeindruckt“, so Rottenbacher weiter.

Geschlossene Fonds sollen nach AfW-Informationen wie bereits gemeldet zwar dennoch Finanzinstrumente werden. Jedoch soll für sie die Bereichsausnahme wie für Investmentfonds gelten. Damit ist der Weg frei für eine gewerberechtliche Regulierung wie für Versicherungsvermittler“, präzisiert Rottenbacher.

Der AfW sieht weitere Vorteile einer gewerberechtlichen Regulierung unter anderem darin, dass statt einem weiteren, bei der Bafin neu zu schaffenden Register ein einziges zentrales Register für alle Vermittler ausreichen wird. Das Versicherungsvermittlerregister könnte um die Kapitalanlagevermittlung gemäß eines noch zu schaffenden Paragraf 34f erweitert werden. Vermittler müssten ihre Unterlagen somit nur noch einer einzigen Stelle einreichen.

VGF: Sachkundenachweis dürfte strenger als geplant ausfallen

Auch der Verband Geschlossene Fonds (VGF) als Vertreter der Produktgeber befürwortet die Einigung der Bundesregierung zugunsten einer gewerberechtlichen Regulierung der freien Anlageberater und -vermittler. „Dadurch können voraussichtlich mehrere tausend Arbeitsplätze gesichert werden und auch die Vielfalt in der Vertriebslandschaft zugunsten des Anlegers erhalten bleiben“, sagte VGF-Geschäftsführer Eric Romba.

Gegenüber der bisherigen Rechtslage bedeuten die neuen Anforderungen eine deutlich höhere Eintrittsschwelle in den Markt. Laut VGF ist im Vergleich zum ursprünglichen Entwurf aus dem Finanzministerium allerdings auch mit verschärften Anforderungen beispielsweise beim Sachkundenachweis zu rechnen.
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