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Geschlossene Immobilienfonds zur Altersvorsorge Rechtsexperte zum BGH-Urteil: Treuhänder haften für erkennbare Prospekt-Fehler

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Verfahren

Die Kläger haben die Treuhänderin beim Landgericht München auf Schadensersatz zur Zahlung in Höhe von 94.900 Euro verklagt. Das Landgericht hatte der Klage stattgegeben (Landgericht München, Urteil vom 20.10.2014 – Aktenzeichen: 35 O 8038/14).

Die verklagte Treuhänderin hat hiergegen Berufung eingelegt. Das Oberlandesgericht München hat hieraufhin das Urteil des Landgerichts München wieder aufgehoben und die Klage abgewiesen (OLG München, Urteil vom 23.12.2015 – Aktenzeichen: 13 U 4123/14).

Die Kläger haben daraufhin den Bundesgerichtshof angerufen. Dieser hat die Revision zugelassen und mit Urteil vom 16.03.2017 das Urteil des Oberlandesgerichts wieder aufgehoben und damit der Klage stattgegeben (BGH, Urteil vom 16.03.2017 – Aktenzeichen: III ZR 489/16).