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Aktualisiert am 28.01.2020 - 09:02 Uhrin VersicherungenLesedauer: 1 Minute

Gesetz: Krankenversicherung stärker von der Steuer absetzbar

Der Bundestag
Der Bundestag. Foto: Fotolia

Die Änderungen gelten sowohl für die gesetzliche als auch für die private Krankenversicherung (PKV). Ab dem nächsten Jahr können die Beiträge komplett abgesetzt werden – soweit der Schutz dem Leistungsniveau der gesetzlichen Kranken- oder sozialen Pflege-Pflichtversicherung entspricht. Für freiwillige private Zusatzversicherungen, wie stationäre Zusatzversicherungen oder Zahnersatzpolicen, gelten die Änderungen nicht. Die Bürger werden dadurch insgesamt um 9,5 Milliarden Euro entlastet, dazu kommen Entlastungen für Unternehmen von noch einmal mehr als 2,5 Milliarden Euro, meldet die Nachrichtenagentur AFP. Anders als ursprünglich geplant bleiben auch Berufsunfähigkeits-, Haftpflicht- und Unfallversicherungen absetzbar – allerdings nur bis zu einer gewissen Grenze. Für Selbstständige liegt die Schwelle jetzt bei 2.800 Euro (bisher 2.400 Euro), für Angestellte bei 1900 Euro (bisher 1.500 Euro). In beiden Fällen gilt das aber inklusive der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Das Gesetz geht nun zur Abstimmung in den Bundesrat.

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