Gesetzentwurf des Bundesrats Auf Kaffeefahrten sollen keine Finanzprodukte verkauft werden dürfen
Auf sogenannten Kaffeefahrten sollen keine Finanzdienstleistungen mehr verkauft werden dürfen. Das fordert der Bundesrat in einem aktuellen Gesetzentwurf.
Zwischen 4,5 und 5 Millionen Deutsche nehmen jährlich an Verkaufsveranstaltungen teil, zu denen Veranstalter sie speziell befördern. Der gewerberechtliche Ausdruck für die als Kaffeefahrten bekannten Reisen lautet daher „Wanderlager“. Immer häufiger führen Kaffeefahrten auch ins Ausland – denn hier können die Veranstalter die gewerberechtliche Anzeigepflicht umgehen.
Auf Kaffeefahrten werde Medienrecherchen zufolge rund 500 Millionen Euro Umsatz pro Jahr erwirtschaftet, heißt es in der Einführung zu dem Gesetzentwurf. Der Bundesrat will solche Geschäfte nun unterbinden. Es sollen in dem Rahmen keine Medizinprodukte, keine Nahrungsergänzungsmitteln, keine Reisen – und eben auch keine Finanzdienstleistungen verkauft werden dürfen. Beim Vertrieb von Reisen und Finanzpodukten, heißt es in dem Gesetzentwurf hin, drohe Verbrauchern besonders hoher finanzieller Schaden.
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Der Vermittlerverband AfW begrüßt die Initiative des Bundesrats: „Als Verband der professionell und im Kundeninteresse agierenden Versicherungsmakler und unabhängigen Finanzdienstleister, welche einer intensiven Regulierung unterliegen, begrüßen wir ausdrücklich diesen gesetzgeberischen Vorstoß“, so AfW-Vorstand Norman Wirth. Und weiter: „Verbraucher sind bei Finanzdienstleistungen in besonderem Maße auf eine qualifizierte Beratung und eine von unangemessenen Beeinflussungen freie Entscheidungssituation angewiesen, die bei derartigen Verkaufsveranstaltungen regelmäßig nicht gegeben ist. Auch das bereits vorhandene Widerrufsrechts erscheint bei diesen Konstellationen als stumpfes Schwert.“
Die Verbandsverantwortlichen hoffen nun, dass sich die kommende Bundesregierung und der Bundestag dem Vorschlag des Bundesrates anschließen werden.