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Gesetzentwurf: Notlagentarif für Privatversicherte mit Geldsorgen

Seit 2007 besteht für alle Deutschen eine Krankenversicherungspflicht. Auch wenn jemand keine Beiträge zahlt, kann er nicht ausgeschlossen oder gekündigt werden. Das führt zu Beitragsrückständen. In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) liegt der Fehlbetrag bei 4,5 Milliarden Euro, in der privaten Krankenversicherung (PKV) bei 745 Millionen Euro. 

Nur noch 12 statt 60 Prozent Säumniszuschlag Warum es zu Beitragsrückständen kommt, ist unterschiedlich. Bei Arbeitgebern ist es zum Beispiel oft so, dass sie wegen einer Insolvenz  die Gesamt-Sozialversicherungsbeiträge nicht abführen können. Sie schulden den gesetzlichen Krankenkassen 2,4 Milliarden Euro. Auch freiwillig versicherte Selbständige geraten leicht durch Insolvenzen in den Rückstand mit ihren Beitragszahlungen. Auf diese Versichertengruppe entfällt eine Beitragsschuld in Höhe von rund 1,4 Milliarden Euro. In der PKV zahlen derzeit rund 144.000 Versicherte ihre Beiträge nicht.

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Bisher ist es so, dass gesetzlich Krankenversicherte, die ihre Beiträge nicht zahlen können, pro Monat einen Säumniszuschlag von 5 Prozent zahlen müssen. Pro Jahr fallen so 60 Prozent Strafzinsen an. Künftig soll der reguläre Säumniszuschlag auf ein Prozent pro Monat beziehungsweise 12 Prozent pro Jahr begrenzt werden.

Notlagentarif für Privatversicherte

In der PKV ist die gängige Praxis, dass der Vertrag unter bestimmten Voraussetzungen ruht und die Leistungen auf ein Notfallniveau heruntergefahren werden. Die Versicherung muss aber nach einem Jahr im Basistarif fortgesetzt werden. Diese Regel hat zu einer weiteren Überschuldung geführt.

Der neue Gesetzentwurf sieht vor, in der privaten Krankenversicherung einen Notlagentarif einzuführen. Versicherte, die ihre Beiträge nicht zahlen, werden nach einem gesetzlich festgelegten Mahnverfahren in diesen Notlagentarif übergeleitet. Er sieht ausschließlich Leistungen vor, die akute Erkrankungen und Schmerzzustände behandeln. Schwangere und Mütter werden ebenfalls betreut. Deshalb sind die Versicherungsprämien wesentlich geringer und auch für die Betroffenen leichter zu bezahlen.

Beitrag zwischen 100 und 150 Euro im Monat Alterungsrückstellungen werden im Notlagentarif nicht aufgebaut. Bereits vorhandene Alterungsrückstellungen können auf die zu zahlende Prämie angerechnet werden (bis zu einer Prämiensenkung in Höhe von 25 Prozent), um den Anstieg von Beitragsschulden zu verhindern. Der bisherige Versicherungsvertrag ruht, solange die Versicherten im Notlagentarif sind. Eine Rückkehr ist möglich, sobald die Rückstände eingezahlt worden sind.

„Der Beitrag im Notlagentarif wird, so vermuten wir, zwischen 100 und 150 Euro liegen. Er soll aber nur eine Übergangslösung sein", so Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr. „Das Ziel muss sein, wieder in den regulären Versicherungsschutz zu kommen."

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