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Gesetzentwurf zu Versicherungsverträgen: Die wichtigsten Änderungen in der PKV

Ozan Sözeri
Ozan Sözeri
Der Gesetzentwurf wirkt sich unter anderem auf die Paragrafen 204 und 205 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) aus. So kann der Kunde jetzt schon vor der Behandlung verbindlich klären, ob der Versicherer die Kosten übernimmt, – aber nur, wenn die Ausgaben voraussichtlich über 2.000 Euro liegen. Die Zu- oder Absage  solcher Kostenübernahmen dürfen nicht länger als vier Wochen dauern. In dringenden Fällen müssen die Gesellschaften schon nach maximal zwei Wochen urteilen.

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„Eine verbindliche Aussage zur Kostenübernahme ist eine Verbesserung. Wichtig ist aber auch, dass die Versicherten bereits vor Tarifabschluss wissen, was generell übernommen wird und was nicht. Häufig ist es so, dass sie die Bedingungen gar nicht verstehen, da diese sehr kompliziert geschrieben und unübersichtlich sind. Hier müssen die Versicherungskonzerne deutlich transparenter und kundenfreundlicher werden“, sagt Ozan Sözeri, Gründer und Geschäftsführer des unabhängigen Verbraucherschutzportals Widge.de.

Bei Beitragserhöhungen sollen Versicherte ausreichend Zeit haben, um sich über Alternativen zu informieren – deshalb sieht der Gesetzentwurf vor, die Frist für einen Versichererwechsel von einem auf zwei Monate zu verlängern.

Ebenfalls neu: Versicherte können eine Umstellung ohne Selbstbeteiligung in den Basistarif verlangen. Dies geht allerdings nur, wenn der im Basistarif vereinbarte Selbstbehalt den Beitrag nicht ausreichend vermindert. Die Gesellschaften haben insgesamt drei Monate Zeit, den Vertrag dementsprechend umzustellen. Sözeris Fazit: „Abgesehen von der Verlängerung der Sonderkündigungsfrist werden bloß Gegebenheiten gesetzlich festgezurrt, die schon längst übliche Praxis sind."

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