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Gesetzliche Rente und Rürup-Rente: Schicht-Dienst für die Altersvorsorge

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Vorsorgen, vorsorgen, vorsorgen heißt deshalb die Devise. Nicht umsonst unterstützt der Staat seine Bürger heutzutage so stark wie nie zuvor dabei, ein paar Euro fürs Alter zurückzulegen. Geregelt ist die Altersvorsorge seit dem 1. Januar 2005 in drei Schichten. Das Dach der Ruhestandsvorsorge ist die private Altersvorsorge, die über Versicherungen, Aktien oder Sparpläne abgedeckt wird. Sie krönt als dritte Schicht den restlichen Renten-Unterbau. In der zweiten Schicht stehen die Riester-Rente und die betriebliche Altersvorsorge parat. Ohne stabiles Fundament stürzt das Ruhestand-Gerüst allerdings ein. Hier kommen die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) und die Basisrente (auch Rürup-Rente genannt) ins Spiel.

Die staatliche Förderung der Rürup-Rente gibt es in Form von Steuervorteilen, in diesem Jahr können 68 Prozent des Maximalbeitrags von 20.000 Euro für Singles und 40.000 Euro für Familien von der Steuer abgezogen werden. Dieser Satz steigt bis 2025 um 2 Prozentpunkte pro Jahr an. Die Rürup-Rente ist dabei ähnlich wie die GRV aufgebaut. Hier geht's zur Beispielrechnung, wie ein alleinstehender Selbstständiger mit Rürup Steuern sparen kann. 

Deutlich wird das an den fünf „Nichts“. Denn wie ihr Pendant ist die Basisrente nicht übertragbar, nicht beleihbar, nicht veräußerbar, nicht vererbbar und nicht kapitalisierbar. Und damit höchst unflexibel.

„Die Unflexibilität führt in einigen Beratungsgesprächen dazu, dass sich der Mandant gegen das Produkt entscheidet. Vor allem die fehlende Kapitaloption kann ein Problem sein, zum Beispiel im Fall von schwerer Krankheit“, sagt Walter Klein, Geschäftsführer des Finanzdienstleisters ASG. Nicht gemachtes Geschäft machen die Versicherungen nicht gern. Deshalb versuchen sie, die eingeschränkte Freiheit mit ihren Produkten so weit es eben geht auszudehnen.
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