Nach den Überschüssen der vergangenen Jahre verbuchen Ersatz- und Innungskassen wieder Verluste. Noch kann die gesetzliche Krankenversicherung auf Rücklagen zurück greifen. Ab 2015 gibt der Gesetzgeber den Kassen die Möglichkeit, Zusatzbeiträge bei den Versicherten einzufordern. Mehr Informationen zum Defizit in der GKV hat die Frankfurter Allgemeine Zeitung.