LinkedIn DAS INVESTMENT
Suche
in FondsLesedauer: 3 Minuten

Glow: UBS-Skandal darf nicht zu ETF-Überregulierung führen

Seite 2 / 2


Vorsicht vor Überregulierung

Denkbar wäre beispielsweise, ETFs in die EU-Richtlinie Mifid einzubinden. Diese regelt den Finanzmarkt in der Europäischen Union (EU) und wird zurzeit überarbeitet. Würde die Mifid-Richtlinie auch für ETFs gelten, gäbe es neue Berichts- und Nachweispflichten im Handel mit diesen Produkten.  

Bei allen Überlegungen sollten die verantwortlichen Politiker und Regulatoren eines nicht vergessen: Als Produkte an sich sind ETFs in der EU bereits komplett über die Ucits-Fondsrichtline und die entsprechenden Gesetze in den einzelnen Staaten reguliert. Eine strengere Regulierung der ETFs hätte sehr wahrscheinlich auch Auswirkungen auf andere Investmentfonds.

Über die gesetzlichen Anforderungen hinaus sind börsengehandelte Indexfonds schon heute sehr viel transparenter als herkömmliche Investmentfonds, was die Geschäfte auf Fondsebene angeht. Daher gibt es meiner Meinung nach im Sinne der Investmentgesetze nur noch wenig Verbesserungsbedarf - außer vielleicht in Hinblick auf die verwendeten Derivate und Leihegeschäfte sowie deren Besicherung. Diese könnten noch deutlich transparenter dargestellt werden.   

Abseits der Portfolios von und Strategien hinter ETFs fehlt es jedoch noch stärker an Transparenz. Das gilt vor allem für den Handel. Beispielsweise ist es momentan aufgrund der unterschiedlichen Reportingstandards in Bezug auf die börslichen und außerbörslichen Transaktionen nur mit einem hohen Aufwand möglich, Umsatzstatistiken zu einzelnen ETFs zu erstellen und damit deren Liquidität zu ermitteln. In der Zukunft sollte es möglich sein, diese Zahlen konsolidiert in einem einheitlichen Format zu erhalten. Sollte die Mifid künftig auch für ETFs gelten, dürfte sich das ändern.  

Detlef Glow schreibt regelmäßig in der Online-Community von Thomson Reuters - Lipper, die nur für professionelle Investoren (Vermögensverwalter mit §32 KWG Zulassung o.ä.) zugänglich ist.

Für den Inhalt der Kolumne ist allein der Verfasser verantwortlich. Der Inhalt gibt ausschließlich die Meinung des Autors wieder, nicht die von Thomson Reuters.


Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?

Danke für Ihre Bewertung
Leser bewerteten diesen Artikel durchschnittlich mit 0 Sternen
Tipps der Redaktion