LinkedIn DAS INVESTMENT
Suche
in Courtagen im VersicherungsvertriebLesedauer: 1 Minute

Going Public warnt Sachkundeprüfung für § 34i GewO: Übergangsfrist wird verkürzt

„Die Verzögerung im § 34i-Gesetzgebungsverfahren führt dazu, dass die ersten IHK-Sachkundeprüfungen erst im Juni 2016 abgenommen werden können“, berichtet Bildungsanbieter Going Public. Denn zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie in nationales Recht gehöre nicht nur der neue § 34i GewO selbst, sondern auch die entsprechende Verordnung (ImmVermV), die zahlreiche Details auch zur Sachkundeprüfung regelt. 

Diese Verordnung werde sicher nicht mehr pünktlich zum Gesetzesstart am 21.03.2016 in Kraft treten, da sie erst nach Inkrafttreten des §34i GewO vom Bundesrat beraten und beschlossen werden kann“, befürchtet Going Public.

„Wir hören aus dem Kammersystem, dass daher die ersten Sachkundeprüfungen leider erst im Juni 2016 abgelegt werden können“, so Going-Public-Vorstand Wolfgang Kuckertz. „Da die neue §34i Erlaubnis aber zum 21.03.2017 vorliegen muss, sollte die erfolgreich absolvierte Sachkundeprüfung sogar noch früher vorliegen, um die rechtzeitige Beantragung zu ermöglichen.“

Allerdings gibt es für Finanzberater, die Immobiliendarlehen vermitteln wollen und nicht unter die Alte-Hasen-Regelung fallen, auch eine gute Nachricht. Denn nach dem jüngsten Entwurf sollen sie wohl vom praktischen Teil der Sachkundeprüfung befreit werden (DAS INVESTMENT.com berichtete). Und auch der Plan, nur Darlehensvermittler, die auch als Immobilienmakler gearbeitet hatten, zu den alten Hasen zu zählen, soll mittlerweile weitgehend vom Tisch sein.

Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?

Danke für Ihre Bewertung
Leser bewerteten diesen Artikel durchschnittlich mit 0 Sternen
Tipps der Redaktion