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in RegulierungLesedauer: 3 Minuten

Gretchenfrage der Berater Heißt der Berater auf Englisch „Advisor“ oder „Adviser“?

Advisor oder Adviser? An der englischen Bezeichnung des Beraters spalten sich die Gemüter. Hierzulande trifft man auf das Problem vor allem im Zusammenhang mit den digitalen Robo-Beratern, die in der Regel Robo-Advisor – und hin und wieder auch Robo-Adviser – genannt werden. Die Form mit „o“ ist gebräuchlicher.

Was auch schon die Redaktion von DAS INVESTMENT beschäftigt hat, ist tatsächlich nicht so einfach zu klären. Denn selbst im anglophonen Sprachraum ist man sich in dieser Frage uneinig. Das Internetportal des US-Finanzmagazins Investment News, das selbst die Schreibweise mit „e“ bevorzugt, hat dem Problem einen ausführlichen  Beitrag gewidmet.

Der Advisor – ein Tarotkartenleger?

Im Investment Advisers Act von 1940, quasi der Mutter der Finanzberatungs-Regulierung in den USA, wird der Adviser mit „e“ geschrieben. Auch die US-Finanzaufsichtsbehörde SEC hält sich an die Schreibweise mit „e“ – was viele Branchenteilnehmer ihr nachtun. Damit ecken sie allerdings mitunter an: „Wenn ich sehe, dass jemand Adviser mit „e“ schreibt, weiß ich, dass es ein Rechtsanwalt der Regulierungsbehörde ist oder ein Branchen-Lobbyist, der sich mit US-Finanzmarktregulierung beschäftigt“, zitiert Investment News den Inhaber des Beratungsunternehmens „Inside Information“ Bob Veres. Demzufolge haftet dem „e“ der Ruch der humorlosen Reguliererei an – gleichsam die Schreibweise für Erbsenzähler.

Wer jedoch Adviser mit „o“ schreibe, rücke sich in die Nähe von Tarotkartenlegern, findet Carolyn McClanahan, Gründerin der US-Beratungsfirma Life Planning Partners. Denn solche Art von Beratern bezeichneten sich durchweg als „Advisor“.

Im Englischen reicht die Schreibweise mit „e“ zurück bis ins 19. Jahrhundert, hat Investment News über eine Suche auf dem Literaturrecherche-Portal Google Books ermittelt. Das „o“ sei erst um die Wende zum 20. Jahrhundert aufgetaucht. Ab da habe es allerdings einen Siegeszug angetreten und stehe heute nach Häufigkeit seiner Nutzung mit der „e“-Version in etwa gleichauf. Bei Börsenmaklern, Depotbanken und Fondsgesellschaften hat sich laut dem Branchenportal das „o“ weitgehend durchgesetzt. Auch bei der einfachen Google-Suche dominiert der „Financial Advisor“ mit über achtmal so vielen Einträgen ganz klar den „Financial Adviser“.

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Adviser – ein rechtlicher Status

Sehr ausgeklügelt geht Michael Kitces an die Sache heran. Der Mitinhaber von „Pinnacle Advisory Group“ betreibt einen Blog, der passenderweise den Titel „Nerd’s Eye View“ trägt. Kitces schreibt, wenn er den Berater generell meint, Adviser mit einem „o“. Wenn es jedoch um die Berufszulassung, also den rechtlichen Status des Beraters geht, schwenke er auf das „e“ um, verriet er dem Portal Investment News.

Die Schreibweise vom Kontext abhängig zu machen, scheint nicht ungebräuchlich zu sein. Karen Barr, Chefin des US-Beraterverbands Investment Adviser Association, glaubt, dass der Übergang zum „o“ im Adviser mit dem Wandel seiner Aufgaben zusammenhänge. Kurz gesagt: Der Berater der Vergangenheit, der reine Produktvermittlung betrieben habe, verdiene nur ein „e“, während sich der heutige ganzheitliche Finanzplaner mit einem „o“ adeln wolle. Viele Berater bezeichneten sich mithin als Advisor, um Kunden zu vermitteln, dass sie rein im Kundeninteresse handelten, vermutet Barr.

Ist die Frage „o“ oder „e“ also möglicherweise die US-Version der Gretchenfrage: „Wie hältst Du’s mit der Provision?“ – und damit das Pendant zur hiesigen Debatte um den Honorberater versus den Provisionsvermittler? Angepeilt ist, dass bereits der Name dem Kunden verdeutlichen soll, in wessen Lager ein Berater steht. Allerdings ist diese Unterscheidung beim Kunden noch nicht angekommen. In seiner jüngsten Stellungnahme zum IDD-Umsetzungsgesetz betonte gerade wieder der Bundesrat, dass es sinnvoller sei, in der Beratung die Bezeichnung „unabhängig“ zu verwenden, da der Kunde damit mehr anfangen könne als mit dem abstrakten Hinweis auf das Gebührenmodell.

Ist ein Advisor der Honorar-Anlageberater?

Zurück zum Adviser: Die Initiative, dem Kunden durch das „o“ zu verdeutlichen, dass man umfassendere Leistungen als eine einfache provisionsbasierte Vermittlung erbringe, stammt im Englischen, zumindest im US-amerikanischen Englisch, offenbar aus den Reihen der Berater selbst. Kein Gesetz macht hier Vorschriften zur Schreibweise. Trotzdem haben beide Fälle etwas gemeinsam: Wie auch beim Zusatz „Honorar“ dürfte es sich bei der Frage nach dem „o“ oder „e“ im Adviser um eine Unterscheidung handeln, die vermutlich nur sehr wenigen Kunden eine nutzwertige Information liefert.

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