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Günstiger in die eigenen vier Wände 3 Tipps: So sparen Sie Steuern beim Hauskauf

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2. Umzugskosten bei der Steuererklärung berücksichtigen

Auch Kosten für den Umzug, die ein Hauskauf zur eigenen Nutzung meist mit sich bringt, lassen sich steuerlich absetzen. Bei einem Wechsel des Wohnortes aus beruflichen Gründen, machen Steuerpflichtige diese Ausgaben als Werbungskosten geltend. „Dies ist auch dann der Fall, wenn sich der Arbeitsweg dank der neuen Immobilie deutlich verkürzt hat oder Arbeitnehmer für einen neuen Job aus dem Ausland zurückkehren. Dazu zählen nicht nur Transportkosten, sondern auch Meldegebühren sowie Kosten für eine Ummeldung von Fahrzeugen und sogar durch den Schulwechsel bedingte Nachhilfekosten der Kinder“, erklärt Scharfenorth.

Wenn der Umzug in das neue Heim aus rein privaten Gründen erfolgt, können die Kosten als sogenannte haushaltsnahe Dienstleistungen in der Steuererklärung angegeben werden. Hier kommen alle Aufwendungen zum Tragen, die an Dienstleister im Zusammenhang mit dem Umzug geleistet wurden, zum Beispiel für Handwerker, Umzugsunternehmen oder Putzdienst vor dem Einzug.

In beiden Fällen müssen sämtliche Ausgaben durch Rechnungen und Belege nachweisbar sein. 

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