LinkedIn DAS INVESTMENT
Suche
in AltersvorsorgeLesedauer: 1 Minute

Gut versteckt im Internet Die Riester-Produktinformationsblätter aller Anbieter in der Übersicht

Detlev-Rohwedder-Haus in Berlin, Hauptsitz des Bundesfinanzministeriums
Detlev-Rohwedder-Haus in Berlin, Hauptsitz des Bundesfinanzministeriums | Foto: BMF/Hendel

Zu kompliziert und intransparent? – Das sollte Geschichte sein. Seit Jahresbeginn sind Anbieter von Riester-Rentenverträgen verpflichtet, ihren Kunden vor Vertragsabschluss einheitlich gestaltete Produktinformationsblätter auszuhändigen. Diese sollen die Kunden über die wichtigsten Fragen bezüglich ihres Riester-Anlageprodukts aufklären. Sie sollen etwa die Art des Vertrags erklären und die Risiken der Geldanlage erläutern.

Ende Februar hat das BMF in einem Schreiben seine Vorgaben zur inhaltlichen und formalen Gestaltung der Produktinformationsblätter noch einmal präzisiert.

1.200% Rendite in 20 Jahren?

Die besten ETFs und Fonds, aktuelle News und exklusive Personalien erhalten Sie in unserem Newsletter „DAS INVESTMENT Daily“. Kostenlos und direkt in Ihr Postfach.

Um die Informationen transparent zu machen und die Kunden nicht unter einem Berg von Angaben zu begraben, müssen die Produktinformationsblätter die wichtigsten Inhalte auf nur zwei Seiten enthalten. Das BMF macht genaue Vorgaben, an welcher Stelle im Produktinformationsblatt welche Angaben zu stehen haben, welche Informationen gefettet werden müssen oder welche Schriftgröße verwendet werden soll.

Eine Seite des Bundeszentralamts für Steuern, die leider nicht ganz einfach zu finden ist, versammelt alle Produktinformationsblätter aller Anbieter in der Übersicht >>

Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?

Danke für Ihre Bewertung
Leser bewerteten diesen Artikel durchschnittlich mit 0 Sternen
Tipps der Redaktion