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„Gute Idee, schwach umgesetzt“ Policen-Polizei: Was taugt die Betriebliche AU-Police der Rheinland Versicherungen?

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Klare Definitionen fehlen

Bedingungsgemäß wird diese wie folgt definiert: „Berufsunfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann.“ Hierbei ist nicht definiert, was „auf Dauer“ bedeutet und auch nicht, was „teilweise“ sein soll. Eine genauere Definition wäre im Kundensinne wünschenswert.

Ein Tarif ohne Gesundheitsprüfung benötigt beinahe zwangsläufig ein paar Einschränkungen der Leistungspflicht über Ausschlüsse. Diskutabel ist der Ausschluss einer AU durch Alkoholismus und Suchterkrankungen sowie eines Unfalls infolge von Trunkenheit. Es ließe sich durchaus argumentieren, dass Alkoholismus eine Krankheit wie viele andere auch ist.

Eindeutigen Diskussionsbedarf weckt dann aber der Ausschluss von AU-Fällen, die durch Förderung von Gesundheitsstörungen verursacht werden. Dass damit nicht gemeint ist, wenn ich im Winter keine Mütze trage, ergibt sich schon daraus, dass die Arbeitsunfähigkeit mindestens 42 Tage andauern muss, um eine Leistung zu bedingen. Dennoch gibt es hier eine Menge Grenzfälle, in denen man durchaus von einer Förderung einer Gesundheitsstörung sprechen könnte. Man denke an einen Raucher, der wegen Krebs für längere Zeit krankgeschrieben wird.

Ebenso auslegungsbedürftig ist der Ausschluss von Unfällen bei Extremsportarten. Exemplarisch werden Base-Jumping, Free-Climbing, Fallschirmspringen und Tauchen in mehr als 30 Metern Tiefe genannt. Da die Aufzählung aber nicht abschließend ist, kann es auch hier zu Streitigkeiten kommen.

Unterm Strich ist die betriebliche Arbeitskraftabsicherung derzeit noch eher eine gute Idee als ein guter Tarif. Die Idee, vorübergehenden Lohnausfall aufgrund von Krankheit oder Unfall über einen Gruppentarif zu lösen, ist gut, da die Tarife so für viele bezahlbar werden, da Alter und Berufsgruppe nicht prämienrelevant sind. Darüber hinaus wird vielen der Zugang zu einer Versicherungslösung ermöglicht, wenn das aufgrund von Vorerkrankungen nicht möglich war.

Die gute Idee reicht nicht aus

Aber eine gute Idee ist nun mal nicht ausreichend. Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen sind in der jetzigen Fassung an vielen Stellen zu ungenau, und in der Beitragsanpassung hat der Versicherer zu viele Freiräume. Es bleibt zu hoffen, dass sich der Tarif weiterentwickelt, um sich dann in einer verbesserten Variante als echte Alternative am Markt zu etablieren.

Unser Policen-Polizist Philip Wenzel ist Fachwirt für Versicherungen und Finanzen (IHK) und betreut bei Freche Versicherungsmakler aus dem bayerischen Kemnnath die biometrischen Risiken. Als gelernter Historiker ist Wenzel immun gegen Langeweile und kann auch längere Bedingungswerke ohne Schaden lesen und analysieren.

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