LinkedIn DAS INVESTMENT
Suche
Lesedauer: 3 Minuten

Haftpflichtversicherungen Infinus-Skandal: Juristen streiten über mögliche Haftung

 Vor dem Landgericht Dresden findet seit November 2015 der Prozess um den Finanzdienstleister Infinus statt.
Vor dem Landgericht Dresden findet seit November 2015 der Prozess um den Finanzdienstleister Infinus statt. | Foto: DCB

Müssen die Haftpflichtversicherungen der Infinus AG den von der Insolvenz des Dresdner Finanzkonzerns betroffenen Gläubiger ihre erlittenen Verluste erstatten? Einige „Juristen – vor allem solche, welche die Schädiger aus dem Dunstkreis der Infinus Gruppe vertreten – verneinen diese Frage“, erklärt Rechtsanwalt Matthias Kilian von der Kanzlei BKR aus Jena.

Doch: „Meines Erachtens werden hier die Anleger verunsichert, um sie von einer Anspruchsgeltendmachung vor Eintritt der Verjährung abzuhalten“, so Kilian weiter.

Einig seien sich die Juristen allerdings zumindest bei der Frage, dass eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung nur bei Pflichtverletzungen greift, die nicht in einer strafbaren Handlung bestehen. Das gelte zum Beispiel bei einer Falschberatung, unzutreffenden Aufklärung oder unrichtigen Angaben im Prospekt.

Welche Pflichtverletzungen?

1.200% Rendite in 20 Jahren?

Die besten ETFs und Fonds, aktuelle News und exklusive Personalien erhalten Sie in unserem Newsletter „DAS INVESTMENT Daily“. Kostenlos und direkt in Ihr Postfach.

„Entscheidend ist deshalb“, so Kilian, „auf welche Pflichtverletzungen der Anwalt die Ansprüche seiner Mandaten stützt. Trägt er vor Gericht etwa vor, dass sein Mandant betrogen worden sei, so wird er wohl kaum seinen Schaden von einer Haftpflichtversicherung ersetzt bekommen.“ Laut Kilian sind viele Klagen gescheitert, weil vor Gericht der Sachverhalt unglücklich vorgetragen worden sei.

„Einzelne Rechtsanwälte sehen die Erfolgsaussichten einer Inanspruchnahme der Haftpflichtversicherungen unter Verweis auf ihnen vorliegende abschlägige Urteile des Landgerichts und Oberlandesgerichts Dresden als gering ein“, so Kilian.

Tipps der Redaktion