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Haftungsdach „Keine Metzgerei-Verkäufer“

Sebastian Grabmeier, Vorstandschef von Jung DMS & Cie
Sebastian Grabmeier, Vorstandschef von Jung DMS & Cie
Finanzberater äußern sich selten emotional. Es sei denn, es geht um Regulierungsmaßnahmen. „Ich sehe nicht ein, Opfer einer verkappten EU-Regulierungswut zu werden“, kommentiert ein aufgebrachter Leser einen Online-Artikel von DAS INVESTMENT, in dem es um die Einführung des Paragrafen 34 f Gewerbeordnung geht.

Da er seinerzeit bereits die Erlaubnis nach Paragraf 34 c beantragt und bezahlt habe, betrachte er den neu eingeführten Paragrafen als „Doppelgebühren-Abzockerei“.

Diese Reaktion ist typisch für viele Berater. Denn neben den Lizenzierungsgebühren kommen auf sie Kosten für die jährlichen Wirtschaftsprüfungen sowie die nun obligatorische Vermögensschadenshaftpflicht-Versicherung (VSH-Versicherung) zu.

Doch während der Leser in seinem Kommentar ankündigt, keine 34-f-erlaubnispflichtigen Produkte mehr zu vermitteln, denken viele seiner Berater-Kollegen über andere Lösungen nach.

Eine solche Lösung könnte die Anbindung an ein Haftungsdach sein. Seit der Einführung des Paragrafen 34 f häufen sich laut Haftungsdach-Chefs Anfragen von Berater, die an einer Anbindung interessiert sind.

„Wir müssen jedoch neun von zehn Anfragen ablehnen“, sagt Felix Brehm, Aufsichtsrat von BN & Partners. Denn es gibt viele ungenügend qualifizierte Berater, die eine Haftungsdach-Anbindung nur aus Angst vor der Sachkunde-Prüfung anstreben.

WpHG-Mitarbeiteranzeigeverordnung

Ein Haftungsdach, das solche Kandidaten aufnimmt, würde aber gegen gesetzliche Auflagen verstoßen: Laut der seit November vergangenen Jahres geltenden WpHG-Mitarbeiteranzeigeverordnung müssen auch an ein Haftungsdach angeschlossene Vermittler ihre Sachkunde durch geeignete Ausbildung und praktische Erfahrungen nachweisen können.

„Die Zeiten, als Haftungsdächer Metzgerei-Fachverkäufer als Partner aufnehmen konnten, sind vorbei“, erklärt Sebastian Grabmaier, Vorstandschef von Jung, DMS & Cie. (JDC).

Jörg Strobel, Generalbevollmächtigter der BCA-Tochter Bank für Vermögen (BfV), sieht das anders. „Berater gehen nicht unter das Haftungsdach, um die Sachkunde-Prüfung zu umgehen, sondern um Rechtssicherheit zu bekommen“, sagt er. Denn als 34-f-Berater seien sie ihre eigene Compliance-Abteilung.

Nur einmal im Jahr schaue der Wirtschaftsprüfer nach dem Rechten. Lief etwas schief, sei es dann oft zu spät, um den Fehler noch zu korrigieren. „Das Haftungsdach hingegen schaut dem Berater gleich nach dem Abschluss über die Schulter“, sagt Strobel.

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Dem BfV jedenfalls hat das gestiegene Interesse an Haftungsdächern einen massiven Zuwachs beschert. Die Zahl der angebundenen Berater, sogenannten Tied Agents, stieg von 27 im April vergangenen Jahres auf nunmehr knapp 400.

Auch einige andere Haftungsdächer wie NFS Netfonds und die Fürst Fugger Privatbank meldeten einen moderaten Zuwachs.

Jung, DMS & Cie. hingegen reduzierte die Anzahl der Anbindungen radikal von rund 500 im Jahr 2010 auf nunmehr 95. „Um kostendeckend zu arbeiten, kommt es vielmehr auf die Qualität der Partner an“, sagt Grabmaier. So könne man bereits mit 100 guten Partnern erfolgreich sein. Darunter werde es allerdings schwieriger.
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