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Hallesche startet betriebliche Krankenzusatzversicherung

Die betriebliche Krankenzusatzversicherung (bKV) der Halleschen lässt sich durch die vielen angebotenen Tarife und Kombinationsmöglichkeiten flexibel an das Unternehmen anpassen. Eine Gesundheitsprüfung gibt es nicht, weder für Mitarbeiter noch für ihre Familienangehörigen.

In allen Tarifen, beispielsweise „Sehhilfe“, „Zahnersatz“ oder „Vorsorge und Bonus“ werden anfallende Kosten zu 100 Prozent erstattet – in verschiedenen Tarifstufen mit unterschiedlichen Höchsterstattungsgrenzen. Auch die Weiterversicherung,  zum Beispiel nach dem Wechsel in den Ruhestand, ist möglich.

Auch für den Arbeitgeber lohnt sich die bKV, da Beiträge für eine betriebliche Krankenzusatzversicherung zu den Sachbezügen zählen. Beiträge bis zu 44 Euro pro Monat bleiben demnach steuer- und sozialabgabefrei. Höhere Beiträge können durch den Arbeitgeber pauschal versteuert werden. Die Beiträge zur bKV unddie Pauschalsteuer gelten dabei als Betriebsausgaben.

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