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Hansainvest Service-KVG eröffnet Zugang zum Spezialfonds-Segment

Jörg W. Stotz, der Geschäftsführer der Hansainvest in Hamburg
Jörg W. Stotz, der Geschäftsführer der Hansainvest in Hamburg
Spezialfonds nach deutschem Recht sind für viele institutionelle Investoren, insbesondere aus dem Bereich der Versicherungen, Pensionskassen und Versorgungswerke nach wie vor das Instrument der ersten Wahl, wenn es darum geht, das ihnen anvertraute Kapital professionell anzulegen.

Und seit vor einigen Jahren die rechtlichen Rahmenbedingungen modifiziert wurden, haben Spezialfonds ihre Marktstellung im Wettbewerb mit den ebenfalls sehr verbreiteten Luxemburger Lösungen noch stärken können.

Auch für Unternehmen, die beispielsweise größeren Immobilienbesitz nicht mehr in der eigenen Bilanz halten, sondern in einen geeigneten Rahmen überführen wollen, sind Spezialfonds eine interessante Lösung.

Dabei wird der Investor immer abwägen zwischen der gemeinsamen Beteiligung mit anderen Investoren an einem Spezialfonds oder der Umsetzung eines eigenen Spezialfonds. Denn nur letzterer bietet ihm die Möglichkeit, einen bestimmten Investmentansatz exklusiv verfolgen zu können oder sich das alleinige Mitspracherecht bei Investitionsentscheidungen zu sichern.

Auch Initiatoren aus dem Bereich der geschlossenen Beteiligungen, die ihre Produktpalette für institutionelle Anleger erweitern möchten, erkennen zunehmend, dass Spezialfonds dafür ein sehr gut geeignetes Instrument sind, ihr Management allerdings mit Anforderungen verbunden ist, die sich in mehrfacher Hinsicht grundlegend von denen im Bereich geschlossener Beteiligungen unterscheiden.

Zwar ist – nicht zuletzt durch die Einführung des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) als einheitliche rechtliche Basis für zuvor in unterschiedlichem Maße regulierte Anlageprodukte – in einigen Bereichen eine gewisse Tendenz zur Annäherung zu beobachten, doch im Regelfall bedeutet die Ausweitung der Aktivitäten ins Spezialfondssegment, dass wesentliche Bereiche neu aufgebaut werden müssen, um einen ordnungsgemäßen Betrieb als Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) gewährleisten zu können.

Ein häufig unterschätzter Aspekt ist beispielsweise das Reporting, das sich schon allein wegen der größeren Zahl der in einem Spezialfonds gehaltenen Vermögensgegenstände wesentlich komplexer gestaltet als bei einer geschlossenen Beteiligung.

Auch die mit einer KVG verbundenen Kosten stellen für viele Unternehmen eine sehr hohe Hürde dar und sind vor allem für jene Gesellschaften unverhältnismäßig hoch, die nur wenige oder gar nur einen einzigen Fonds mit relativ geringen Volumina auflegen wollen.

Angesichts eines laufenden Kostenaufwandes für eine KVG von etwa mindestens einer Million Euro jährlich müsste eine KVG, die eine durchschnittliche Managementgebühr von 0,5 Prozent vereinnahmt, ein Fondsvolumen von wenigstens 200 Millionen Euro erreichen, um zumindest ihre Kosten decken zu können.
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