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HDI-Gerling: „Offene Immobilienfonds bieten wir nicht mehr an“

Martin Stenger, Produktmanager Investment bei der HDI-Gerling Lebensversicherung
Martin Stenger, Produktmanager Investment bei der HDI-Gerling Lebensversicherung
Die Umfrage unter Berater-Pools im Text „Böse Haus-Post“ passt aus unserer Sicht nicht mit dem darin abgedruckten Schreiben von uns zusammen. Unsere Botschaft in dieser Sache lautet: Gehen Sie, lieber Kunde, zu Ihrem Berater, ermitteln Sie Ihr Risikoprofil und stellen Sie sich dementsprechend neu auf! Hier wäre eine Differenzierung der anderen Versicherungsunternehmen hilfreich gewesen, auch im Hinblick auf deren Umgangsweise mit der aktuellen Situation.

Die Liquidation des „SEB Immoinvest“ hat gezeigt, dass die Beratungsintensität immer mehr an Bedeutung gewinnt und zwar nicht nur bei einem Neuabschluss. Frau Herbst hat in den „SEB Immoinvest“ investiert und somit ein eher defensives Investment ausgewählt. Die Auswahl der künftig angewählten Fonds zeigt eine starke Veränderung, da Frau Herbst nun zu 80 Prozent in Aktienfonds investieren will, die eine ziemlich offensive Ausrichtung darstellen. Hier zeigt sich, dass eine Veränderung der Risikobereitschaft stattgefunden hat, die im persönlichen Gespräch zwischen Berater und Kunde als Grundlage für die Ausrichtung der Geldanlage dient.

Zugegebenermaßen war das Schreiben für die Kundin keine gute Nachricht. Wir sind allerdings lediglich unserer Pflicht nachgekommen und haben unsere Kunden über die aktuelle Situation informiert. In dem Anschreiben sprechen wir eine Empfehlung aus, die dem damaligen Risikoprofil des Kunden entspricht. Ebenfalls weisen wir auch darauf hin, dass der Kunde bei verändertem Risikoprofil jederzeit auf seinen Vermittler zugehen kann, um dieses entsprechend anzupassen und eine Alternative zu finden.

Bei dem von uns empfohlenen „Gerling Portfolio Real Estate“ handelt es sich um einen Dachfonds mit dem Schwerpunkt Immobilien. Der Unterschied zum offenen Immobilienfonds ist, dass die Kapitalanlagegesellschaft Ampega Gerling auf die Probleme der offenen Immobilienfonds reagiert hat und die Anlagegrenzen des Fonds in Abstimmung mit der BaFin geändert hat. Das heißt also, dass die gesetzliche Mindestgrenze von 51 Prozent offener Immobilienfonds auf  eine Obergrenze von maximal 49 Prozent geändert wurde.

Weiterhin muss gewährleistet werden, dass mindestens 51 Prozent des Fondsvermögens in die Assetklasse Immobilien investiert sind. Somit darf zum Beispiel auch in Anleihen von Immobilienfirmen oder in Immobilien gesicherte Pfandbriefe investiert werden. Dies muss gewährleistet werden, um der Fondsnamenrichtlinie zu entsprechen und den Namen somit weiterhin zu behalten. Wir haben mit dem „Gerling Portfolio Real Estate“ eine Alternative für den Kunden, die dessen Risikoprofil beachtet und gleichzeitig auf kommende Gesetzesänderungen reagiert.

Es fällt nämlich nicht unter das 2013 in Kraft tretende Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz. Das heißt, dass der Kunde bei diesem Fonds keine Mindesthaltedauer von zwei Jahren und auch keine Kündigungsfrist von einem Jahr hat. Auch bei diesem Thema wäre es interessant zu wissen, wie unsere Marktteilnehmer, beispielsweise andere Versicherungsunternehmen, hiermit umgehen.
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