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Hinweise bei der Verbraucherzentrale Wollen Versicherer ihre Kunden zur Kündigung gut verzinster Altverträge bringen?

„Renten- und Lebensversicherer scheinen Kunden loswerden zu wollen, die im Besitz von Altverträgen sind“, sagt Sandra Klug, Leiterin des für Versicherungen zuständigen Hamburger Marktwächter-Teams. „Verträge von privaten Lebens- oder Rentenversicherungen, die vor 2005 abgeschlossen wurden, sind für Verbraucher lukrativ. Sie werden steuerfrei ausgezahlt und haben zum Teil Renditen, die sich mit ähnlich sicheren Finanzprodukten heute nicht mehr erwirtschaften lassen.“

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Als Beispiel nennt die Verbraucherzentrale ein Schreiben des Anbieters Neue Leben an eine Kundin, das dem Team vorliegt. Dort heißt es: „Ihre persönliche Situation, Ihre Ziele sowie Ihre finanziellen Wünsche haben sich vielleicht während der Vertragslaufzeit geändert. Haben Sie schon einmal darüber nachgedacht, sich Ihr Guthaben früher auszahlen zu lassen?“ Es folgt die Summe, die die Kundin stornoabschlagsfrei bekommen würde und ein Formular für die Auszahlung.

Vertrag mit 4 Prozent Zins

Die Marktwächter haben bei der Neuen Leben nachgefragt. Dort bestätigt man, dass in diesem Jahr 30.000 Briefe dieser Art an Kunden rausgegangen sind. Betroffen sind Kunden mit klassischen kapitalbildenden Verträgen oder fondsgebundenen Verträgen, die sie zum Großteil vor 2005 abgeschlossen haben und die nach zwölf Jahren Laufzeit steuerfrei ausgezahlt werden können.

Der Vertrag der entsprechenden Kunden ist bereits 20 Jahre alt und hat dementsprechend noch einen Garantiezins von 4 Prozent. Bis zum regulären Vertragsende wären es in diesem Fall noch elf Jahre. So lange müsste der Versicherer die hohen Zinsen zahlen.

Reaktion der Neuen Leben

Und was sagt die Neue Leben dazu? Wir haben nachgefragt und folgende Antwort bekommen:

„Eine Auswertung der Kundenkommunikation der letzten Monate hat ergeben, dass sich unsere Kunden vermehrt mit den Flexibilitäten ihrer Versicherungsverträge beschäftigen. Wir konnten dabei 3 wesentliche Themenfelder eruieren: die Höhe der Ablaufleistungen, das Erreichen des gesetzlichen Mindestalters und der Beginn der Abrufphase. Dies haben wir zum Anlass genommen, ein Serviceanschreiben zu entwickeln. Unter unseren Kunden mit privaten Verträgen informieren wir ausschließlich diejenigen, die einkommensteuerfrei über das eingezahlte Kapital verfügen können, über die in den Vertragsbedingungen zugesicherten flexiblen Verfügungsmöglichkeiten ihrer Altersvorsorge-Verträge. Je nach persönlicher Lebenssituation und individuellen Bedürfnissen kann jeder einzelne Kunde entscheiden, ob er das Angebot zum Kapitalabruf annehmen möchte.

Sofern wir keine Rückmeldung erhalten, führen wir den Vertrag wie vereinbart fort. Bei den angeschriebenen Kunden handelt es sich sowohl um Kunden mit klassischen kapitalbildenden Verträgen als auch um Kunden mit fondsgebundenen Verträgen. Bei ausgewählten Riester-Verträgen handelt es sich ausschließlich um Kunden, deren Verträge trotz schriftlicher Erinnerung durch die neue leben zu keinem Zeitpunkt Zulagen oder eine steuerliche Förderung der Beiträge erhalten haben. Demnach gibt es auch keine Abzüge von Zulagen oder einen Ausgleich von Steuervorteilen. Hier bieten wir die Rückzahlung der eingezahlten, grundsätzlich geringen Beiträge an.“

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