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Holger Schmitz: „Wir schwimmen im Geld – und gehen unter“

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Enteignungen durch Vermögensabgaben sind verfassungskonform


„Solche Vermögensenteignungen muten verfassungswidrig an – sie sind es aber nicht“, sagt Schmitz. Das Grundgesetz rechtfertigt in Artikel 106 „einmalige Vermögensabgaben“, für die die aktuelle Finanzkrise und der Abbau von Staatsschulden als Begründung ausreichen. Der Verfassungsrechtler Joachim Wieland verweist zudem in einem aktuellen Gutachten darauf, dass Vermögensabgaben auch zur Absicherung von Risiken aus vom Bund übernommenen Garantien für fremde Schulden verwendet werden dürfen.

Fazit: „Erst haften die Deutschen für ihre überschuldeten EU-Nachbarn, dann müssen sie ihr Vermögen für die Sanierung des eigenen Staats opfern“, so Schmitz. „Erstaunlich, dass bei diesen Enteignungsüberlegungen ausschließlich die Reichen im Mittelpunkt der Betrachtungen stehen. Und zwar mit der vermeintlichen Begründung, dass die Armen ja nichts beitragen können. Aber was spräche dagegen, Geringverdiener, die beispielsweise nur 38 Stunden pro Woche arbeiten, zwei Stunden länger arbeiten zu lassen und diesen Zusatzverdienst vollständig dem Staat abzugeben? Dann tragen alle zum Erhalt der Gesellschaft bei“, so Schmitz. „Diese neue Ära der Geldpolitik führt aus Anlegersicht letztlich zu einer anhaltenden Flucht aus Papierwährungen, allen voran aus dem Euro“, resümiert der Finanzexperte. „Auf absehbare Zeit erwarte ich weitere Kurssteigerungen an den Aktienmärkten – wenn auch mit Schwankungen.“

Über Schmitz & Partner – Privates Depotmanagement

Schmitz & Partner - Privates Depotmanagement mit Sitz im Tessin, Schweiz, wurde im Jahr 1997 zur individuellen Betreuung von anspruchsvollen Kunden im Vermögensverwaltungsbereich gegründet. Die SCHMITZ & PARTNER AG arbeitet partnerschaftlich mit der 2005 ebenfalls von Dr. Holger Schmitz gegründeten Schmitz & Cie. GmbH – Individuelle Fondsberatung zusammen. Dr. Schmitz ist bereits seit dem Jahr 1988 im Fach der Vermögensverwaltung tätig und arbeitete mehrere Jahre bei der FIDUKA Depotverwaltung im direkten Austausch mit Börsenlegende und Gründungsmitglied André Kostolany zusammen, bevor er sich 1993 selbständig machte.

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