LinkedIn DAS INVESTMENT
Suche

Finanzanlagenberater Frank und Frerk Frommholz „Bausparkassen stehen düstere Zeiten ins Haus“

Frank und Frerk (re.) Frommholz, Finanzberatung Frommholz
Frank und Frerk (re.) Frommholz, Finanzberatung Frommholz

Bausparverträge sind teuer, unflexibel und aufgrund der Niedrigzinsphase nicht mehr zeitgemäß. Der positive Aspekt einer systematischen Ansparung von Eigenmitteln kann heutzutage sehr viel kostengünstiger über Fonds oder ETFs erfolgen.

Bausparwesen in der Vergangenheit

Zwei schon bei Vertragsabschluss feststehenden Zinsangaben sind wichtig: Der Zins für die Ansparphase und der spätere Darlehenszins. Verkaufsargument aller Bausparvertreter: Heute wissen, welcher Kreditzins später auf den Bausparer zukommt. Dafür mussten oft geringe Ansparzinsen geschluckt  werden. Bei einem beispielsweise geltenden Marktzins von  7 Prozent waren 4,5 Prozent Sparzins enttäuschend. Aber die bereits bei Vertragsabschluss feststehenden Darlehenszinsen in sieben bis zehn Jahren hatten die sicherheitsgewohnten Deutschen in Bausparverträge gelockt.

Nun herrschen Niedrigzinsen

Die extrem langjährig ausgerichtete Kalkulation der Bausparkassen erlaubte mitten in der sinkenden Zinsphase attraktive Ansparzinsen. Bausparverträge wurden zunehmend nur noch als Anlageform (Sparvertrag) verkauft. Die Bausparkassen konnten sich überhaupt nicht vorstellen, dass die Zinsen immer weiter fallen würden. Diese katastrophale Fehleinschätzung wird heute offensichtlich. Um die Existenzkrise zu vermeiden, wurden noch mit attraktiven Zinssätzen versehene Bausparverträge in den letzten Monaten massenhaft gekündigt. Über dieses Verhalten hat nun der Bundesgerichtshof gerichtet.

BGH-Urteil klärt die Sachlage

Grundsätzlich: Solange ein Bausparvertrag noch nicht zuteilungsreif ist, kann nicht gekündigt werden. Erst zehn Jahre nach erfolgter Zuteilung lässt der BGH nun eine Kündigung zu. Lassen Sie uns mal etwas ganz anderes bedenken: Da der BGH bei langlaufenden Kredit-Zinsfestschreibungen (15 oder 20 Jahre) dem Kreditnehmer eine Kündigung nach zehn Jahren gestattet, entspricht das nun gefällte Urteil durchaus unserem Rechtsempfinden.

1.200% Rendite in 20 Jahren?

Die besten ETFs und Fonds, aktuelle News und exklusive Personalien erhalten Sie in unserem Newsletter „DAS INVESTMENT Daily“. Kostenlos und direkt in Ihr Postfach.

Verbrauchertäuschung im großen Stil

Natürlich sind Verbraucher enttäuscht, denen vom Bausparberater mit der Aussicht auf langjährige Spitzenguthabenzinsen ein sogenannter Bausparvertrag verkauft wurde. Daraus sollte jeder Verbraucher die Lehre ziehen, dass Pervertierungen von Produkten kurze Beine haben. Und der Erfindungsreichtum der Provisionsjäger sollte ständig mit Argusaugen betrachtet werden. Ein Bausparvertrag ist eben eindeutig kein Sparvertrag!

Alle Bausparkassen werden Probleme haben

Die so enttäuschten Bausparkunden werden vermutlich niemals wieder einen Bausparvertrag abschließen oder bei anderen Vertragsformen einer Bausparkasse vertrauen. Die vermutlich noch einige Jahre bestehenden Niedrigzinsen werden die Lage deutlich verschärfen und eingeschworene Bausparkritiker wie die Frommhölzer werden immer mehr Zuhörer haben. Das Bausparwesen hat längst den Zenit überschritten. Das Geschäftsmodell an sich passt nicht mehr in die Landschaft.

Daher: Hände weg auch von irgendwelchen Bausparkassen-Neukonstruktionen!

Die Autoren: Frank und Frerk Frommholz sind geschäftsführende Gesellschafter der Finanzberatung Frommholz.

Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?

Danke für Ihre Bewertung
Leser bewerteten diesen Artikel durchschnittlich mit 0 Sternen
Tipps der Redaktion