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Aktualisiert am 28.01.2020 - 15:09 Uhrin FinanzberatungLesedauer: 5 Minuten

Honorarberater-Gipfel in Berlin: „Honorarberatung verdient konzertierte Förderung“

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DAS INVESTMENT.com: Verbände und Interessenvertretungen von Finanzdienstleistern begegnet meist der Vorwurf, sie wären zu stark zersplittert.

Niklas: Das ärgert uns ganz besonders, denn unsere Branche ist noch sehr jung. Im Sinne der Marktwirtschaft, des gesunden Wettbewerbs und damit auch des Verbrauchers halten wir es für absolut sinnvoll, dass die Honorarberatung in Deutschland nicht nur von einer, sondern natürlich mehreren Institutionen zeitgleich und parallel propagiert wird. Die Honorarberatung ist in Deutschland per heute noch eine „zarte Pflanze" und verdient eine konzertierte Förderung. Bei den Banken gibt es doch auch nicht nur den BdB oder bei den Maklern nur den VDVM?

DAS INVESTMENT.com: Wer engagiert sich noch in Ihrer Initiative?

Niklas: Mit im Boot bei uns sind unter anderem der Financial Planning Standards Board Deutschland (FPSB) - die Dachorganisation der Certified Financial Planner, die Frankfurt School of Finance & Management, die European Business School (EBS), der BZHF e. V. aus Neustadt, der VDH e. V. aus Nürnberg, die Confee AG aus Bonn sowie - darauf sind wir ebenfalls sehr stolz - auch private Kunden. Das Engagement der vorstehend genannten Institutionen bedeutet natürlich nicht, dass alle dieser die Honorarberatung für das ausschließlich überlegene Beratungsmodell halten müssen – aber was könnte uns gemeinsam und die Honorarberatung in Deutschland mehr voranbringen, als ein konstruktiv-kritischer Austausch auch innerhalb unserer Initiative? Vielfältige Prozesse sind auf Dauer schließlich der beste Verbraucher- und Kundenschutz.

DAS INVESTMENT.com: Welches sind Ihre wichtigsten Forderungen bezüglich eines gesetzlich verankerten Berufsstandes des Honorarberaters?

Niklas: Einerseits eine sinnvolle und angemessene Qualifikation der Honorarberater, die mit der Definition von verbindlichen Ausbildungsstandards einhergeht und keine Altfallregelungen vorsieht. Dazu gehört eine Sachkundeprüfung mit hohen Standards beziehungsweise auf dem Niveau der Qualifikationen Financial Planner, Estate Planner, Financial Consultant oder der DIN-geprüfter privater Finanzplaner. Ferner die Definition von verbindlichen Weiterbildungsstandards und der Nachweis einer entsprechenden Haftpflichtversicherung. Andererseits fordern wir verbindliche Honorarberatungsstandards, zu denen ich die Definition und Anerkennung von Ethikgrundsätzen und Beratungsstandards sowie die Einrichtung eines Ombudsmannes für Honorarberatung zähle. Und nicht zuletzt die Schaffung eines öffentlichen Honorarberaterregisters, analog zum bereits bestehenden Versicherungsvermittlerregister bei Versicherungen.

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