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in FinanzberatungLesedauer: 6 Minuten

Honorarberatung, Checklisten, Protokolle: Im Spannungsfeld der Finanzberatung

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Auch durch die Nutzung von Checklisten wird Anlegern eine falsche Sicherheit vermittelt, die außer Acht lässt, dass Anleger vielfach nicht in der Lage sind, ihre persönlichen Beratungserfahrungen mit Mindestanforderungen an eine anlegerorientierte Beratung zu vergleichen.

Die Grenzen des Beratungsprotokolls


Verpflichtend ist inzwischen die schriftliche Dokumentation von Beratungsgesprächen, die zu einer im oder nach dem Beratungsgespräch umgesetzten Anlageentscheidung führen. Ziel ist es, die aus den Wünschen der Anleger hergeleitete Anlageempfehlung einschließlich der hierfür maßgeblichen Gründe zu dokumentieren und das Ganze durch Unterschrift des Kunden bestätigen zu lassen.

Da es keine Vorgaben für den Detailierungsgrad der Dokumentation gibt, andererseits die Menge und Komplexität der für eine Anlageentscheidung zu berücksichtigenden Fakten ihre vollständige Protokollierung nahezu unmöglich macht, kann ein Beratungsprotokoll nur eine selektive Zusammenfassung enthalten, nicht aber eine Dokumentation aller vom Berater angesprochenen, korrekt dargestellten und vom Anleger tatsächlich verstandenen Informationen.
Genau das bestätigt der Anleger aber mit seiner Unterschrift und stellt damit den Berater vom Risiko einer Falschberatung frei, ohne die Bedeutung einzelner Formulierungen einschätzen zu können.

Eine echte Verbesserung der Stellung des Anlegers wäre erst dann erreicht, wenn die Beweislast für eine anlegergerechte Beratung beim Berater läge und nicht der Anleger im Schadensfall nachweisen müsste, welche Informationen ihm für die korrekte Einschätzung der Risiken des Anlageproduktes nicht zugänglich gemacht worden sind. Zu dieser Umkehr der Beweislast hat sich der deutsche Gesetzgeber bisher allerdings nicht durchringen können.

Schlussfolgerungen: Wie lässt sich die Beratungsqualität verbessern?

Die Komplexität der Finanzanlage lässt keine einfach realisierbaren Lösungen zur Verbesserung der Beratungsqualität zu. Die Honorarberatung, die mit dem getrennten Ausweis von Vermittlungsprovisionen und der Verfügbarkeit provisionsfrei zu zeichnender Finanzprodukte eine weitere Verbreitung und Akzeptanz finden könnte, garantiert nicht a priori eine verbesserte Anlageberatung.

Wie Finanzvermittler können auch Honorarberater ihre Einkünfte durch eine künstliche Generierung von Beratungsbedarf bei uninformierten Anlegern optimieren. Bestimmten Anlegergruppen erscheint die Honorarberatung selbst bei der Ersparnis von Vermittlungsprovisionen als prohibitiv teuer, auch wenn gerade diese Anlegergruppen von einer nicht von einem Vermittlungsinteresse getriebenen Finanzberatung am meisten profitieren könnten.

In der Praxis wird sich die Honorarberatung daher nur als ein Beratungsansatz neben mehreren anderen etablieren. Dazu gehören auch Mischformen, bei denen das Beratungshonorar auf vom Berater anschließend vereinnahmte Provisionen angerechnet wird, die der Grundidee der Honorarberatung allerdings widersprechen.

Auch Vereinbarungen, die angesichts eines Verzichts auf Vermittlungsprovisionen den Charakter einer Honorarberatung suggerieren, können angesichts volumenabhängiger Gebührensätze (bezogen auf das verwaltete Vermögen) nicht als solche gelten.

Mehr Transparenz bei Produkten

Um den Anlegerinteressen gerecht zu werden, ist anzustreben, dass die Anbieter von Finanzprodukten ihre internen Zuordnungen einzelner Produkte zu bestimmten Kundengruppen in einer zentralen, allgemein zugänglichen Datenbank veröffentlichen und damit zu einer deutlich verbesserten Markttransparenz beitragen.
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