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Honorarberatung „Provisionsverbot löst nicht per se alle Probleme im Finanzvertrieb“

Dorothea Mohn, Teamleiterin Finanzmarkt beim Bundesverband der Verbraucherzentralen, plädiert trotzdem für ein Provisionsverbot im Finanzvertrieb, Foto: VZBV
Dorothea Mohn, Teamleiterin Finanzmarkt beim Bundesverband der Verbraucherzentralen, plädiert trotzdem für ein Provisionsverbot im Finanzvertrieb, Foto: VZBV
In einem Interview mit Versicherungsjournal.de hat sich die Teamleiterin Finanzmarkt beim Bundesverband der Verbraucherzentralen VZBZ Dorothea Mohn entschieden für eine Abschaffung der Provisionsberatung ausgesprochen. Zwar löse auch ein Provisionsverbot nicht alle Probleme im Finanzvertrieb. Es löse jedoch den systemimmanenten Interessenkonflikt von Beratern auf – dem Konflikt zwischen den Bedürfnissen des Kunden und dem Interesse des Beraters an einer Vergütung der eigenen Verkaufsleistung durch die Anbieter von Finanzprodukten.

In den Niederlanden habe die Versicherungswirtschaft selbst, nachdem verschiedene Ansätze für mehr Transparenz im Finanzvertrieb erfolglos geblieben waren, selbst auf ein Provisionsverbot hingewirkt, gibt Mohn zu bedenken.

„Provisionen werden irgendwann der Vergangenheit anhören“

Für besonders wichtig hält die Verbraucherschützerin eine Abschaffung, weil Menschen heutzutage auf die private Altersvorsorge für eine auskömmliche Rente – und daher auch auf gute Beratung – angewiesen seien. Obwohl die Zeichen in der deutschen Politik nicht in Richtung eines Provisionsverbots wiesen, ist die Verbraucherschützerin davon überzeugt, „dass Provisionen im Finanzvertrieb irgendwann der Vergangenheit anhören werden“, so Mohn gegenüber Versicherungsjournal.de.

Angesichts der schleppenden Annahme des Modells Honorarberatung – zum 1. April waren deutschlandweit nur 121 Honorar-Finanzanlagenberater registriert – fordert Mohn, die Kosten für Beratungsleistung für Verbraucher transparent zu deklarieren und Provisionen separat in Rechnung zu stellen: „Solange es kein klares Preisschild über die Kosten der vermeintlichen Beratung im provisionsbasierten Finanzvertrieb gibt, kann kein Wettbewerb zur honorarbasierten Beratung entstehen.“

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