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Honorarberatung „Sonderbar ist, wer Honorar-Finanzanlagenberater sein will“

Frank Frommholz
Frank Frommholz
Politik und Verbraucherschützer versuchen seit Jahren, die Honorarberatung als alternative Beratungsform zur provisionsbasierten Beratung zu etablieren. Von Seiten der EU wurde zeitweise erwogen, analog zu anderen Ländern, ein Provisionsverbot einzuführen. Brüssel wird ab 2016 den Begriff der „unabhängigen“ Beratung auf honorarbasierte Beratungsformen strikt eingrenzen. Seit dem 1. August 2014 ist in Deutschland das Honoraranlageberatungsgesetz in Kraft. Die Zahl der Honorar-Finanzanlagenberater, für die eigens der Paragraf 34h der Gewerbeordnung (GewO) geschaffen wurde, lag per 1. Juli dieses Jahres gerade mal bei 100. Zum Vergleich: Ihnen stehen mehr als 36.000 Finanzanlagenvermittler mit Erlaubnis nach Paragraf 34f GewO gegenüber. Im KWG-regulierten Segment sieht es ähnlich aus: Derzeit bieten nur zwei Banken und 15 Finanzdienstleistungsinstitute eine dem Gesetz entsprechende Honorar-Anlageberatung an. Woran liegt das? Idealist ist, wer den 34h wählt Honorarberatung ist für wirklich unabhängig beratende Berater ein wichtiges Schlagwort. Trotz der Unzulänglichkeit des Begriffes (wer berät schon über Honorar?) wird Offenheit und Transparenz ausgedrückt. „Der Paragraf 34h ist eine klare Abgrenzung zu Mischmodellen“, sagt beispielsweise der 34h-ler Lothar Eller. Diese Marktnische mit geschätzt ein Prozent Marktanteil in der Finanzberatung wird durch den Transparenztrend in Verbindung mit der stark steigenden Bedeutung des Internets erheblich an Einfluss gewinnen. „Transparenz bedeutet auch, die Interessenslage des Beraters zu kennen. Und nur beim Honorar-Finanzanlagenberater kann der Mandant hundert Prozent sicher sein: Der Berater ist wirklich unabhängig und steht auf der Seite des Mandanten“, so Elgin Gorissen-van Hoek, seit 20 Jahren Honorarberaterin in München. Unsicherheit über die Begrifflichkeit besteht aber selbst bei den Aufsichtsbehörden: „Da es sich um einen sehr komplexen Sachverhalt handelt, sollten Sie diesen vielleicht direkt mit dem zuständigen Wirtschaftsministerium abklären“, antwortete man dem Honorar-Finanzanlagenberater Guido Ludwig zu einer Auslegungsfrage. Das Gegenteil von gut ist gut gemeint, wusste schon Tucholsky. So ist als politischer Kompromiss mit obigem Gesetz nur der Geldanlagebereich reguliert worden, die steuerliche Gleichbehandlung unterblieb und eine Bandwurmbezeichnung schreckt Interessenten eher ab. Insgesamt durchaus ein Schritt in die richtige Richtung, aber handwerklich schlecht gemacht.
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