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Aktualisiert am 19.12.2017 - 11:24 UhrLesedauer: 4 Minuten
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IDD-Richtlinie für Versicherungsmakler Nachberatungspflichten sind beherrschbar

Ab Januar ändert der Gesetzgeber das Besteuerungsprinzip für Publikumsfonds. Außerdem tritt 2018 die europäische Vermittlerrichtlinie IDD in Kraft. Vermittler sollten sich rechtzeitig auf die damit einhergehenden Neuerungen vorbereiten, denn sie wirken sich stark auf den Alltag von Beratern aus. Ganz besonders gilt das bei der Vermittlung von Versicherungsprodukten mit Anlagecharakter, wie zum Beispiel fondsgebundenen Lebens- und Rentenversicherungen.

Passt das Produkt zum Kunden?

Bei der Vermittlung solcher Produkte kommen neue Beratungspflichten auf Vermittler zu. Sie müssen genau prüfen, ob die sogenannten Fondspolicen zum Kunden passen – sowohl zu seiner Risikoneigung als auch zu seinen Anlagezielen. Viele Anleger wollen privat vorsorgen, um ihren Lebensstandard auch im Alter halten zu können. Eine klassische Lebens- oder Rentenversicherung ist für solche Anlageziele derzeit kaum geeignet: Im Niedrigzinsumfeld lässt sich höchstens eine niedrige Rendite erzielen, die oft nicht einmal die Inflationsrate ausgleicht.

Mehr Renditechancen mit Fondspolicen

Fondspolicen bieten höhere Renditechancen. Mit diesen Produkten können Anleger in Anlageklassen investieren, die auch in Zeiten historisch niedriger Zinsen noch attraktiv und renditeträchtig sind, etwa in Aktien. Während der Aktienanteil bei herkömmlichen Lebensversicherungsprodukten meist sehr niedrig ist, können Anleger mit Fondspolicen viel stärker vom Zinseszinseffekt profitieren. Zudem können sie die Fonds passend zu ihren individuellen Anlagezielen auswählen. Damit steigt die Wahrscheinlichkeit, die sogenannte Rentenlücke im Alter zu schließen.

IDD schafft Nachberatungspflicht

Künftig sind Berater verpflichtet, mindestens einmal jährlich ein anlassbezogenes Beratungsgespräch mit jedem Kunden zu führen. So müssen sie Kunden zum Beispiel informieren, wenn sich bei Fonds aus einer gewählten Fondspolice etwas Gravierendes ändert – etwa, wenn ein Fonds in eine neue Risikoklasse eingestuft wird, die über die Risikoneigung des Anlegers hinausgeht. Makler müssen dann einen alternativen Fonds vorschlagen, der der Risikoneigung des Kunden eher entspricht.

SRRI-Fonds helfen, die Risikoklasse zu halten

Speziell konstruierte Mischfonds sollen eine solche Nachberatung für Vermittler besser kalkulierbar machen. Die Produkte werden so gesteuert, dass sie dauerhaft einer Risikoklasse zugeordnet bleiben, die auf dem Synthetischen Risiko-Rendite-Indikator (SRRI) basiert. Gleichzeitig sollen die Fonds möglichst stabile Renditen liefern.

Abgeltungsteuer entfällt für Fondspolicen weiterhin

Ein Vorteil von Fondspolicen: Sie gelten auch nach Inkrafttreten der Investmentsteuerreform weiterhin als Versicherungsprodukte und nicht als Fonds. Auf die Erträge der Fonds innerhalb dieser Policen fällt somit keine Abgeltungsteuer an. Darüber hinaus können Anleger Beiträge in ihrer Steuererklärung geltend machen, wenn sie mit Fondspolicen auf Basis einer Rürup- oder einer Riester-Rente beziehungsweise mit einer betrieblichen Altersvorsorge für den Ruhestand sparen.

Klarheit und Transparenz

Insgesamt gewinnen Fondspolicen durch die IDD an Attraktivität. Die Regulierung sorgt für Klarheit und Transparenz, von der Anleger profitieren. Makler sollten allerdings ihr Geschäftsmodell und ihre Beratungsprozesse anpassen. Die individuellen Wünsche und Ziele der Kunden sollten künftig im Vordergrund stehen und die Produkte auf ihre Risikotoleranz abgestimmt sein. Vermittler, die Nachberatungspflichten kritisch gegenüberstehen, können mit speziellen Produkten ihre Risiken begrenzen.

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Eine Anlageentscheidung sollte in jedem Fall auf Grundlage der wesentlichen Anlegerinformationen, des letzten Geschäftsberichtes und – sofern nachfolgend veröffentlicht – des jüngsten Halbjahresberichtes getroffen werden. Diese Unterlagen sind die allein verbindliche Grundlage des Kaufes und können kostenlos bei der FIL Investment Services GmbH, Postfach 200237, 60606 Frankfurt/Main oder über www.fidelity.de angefordert werden. Die FIL Investment Services GmbH veröffentlicht ausschließlich produktbezogene Informationen, erteilt keine Anlageempfehlung/Anlageberatung und nimmt keine Kundenklassifizierung vor. Diese Informationen dürfen ohne vorherige Erlaubnis weder reproduziert noch veröffentlicht werden. Wertentwicklungen in der Vergangenheit sind keine Garantie für zukünftige Erträge. Der Wert der Anteile kann schwanken und wird nicht garantiert. Fremdwährungsanlagen sind Wechselkursschwankungen unterworfen. Fidelity, Fidelity International, das Fidelity International Logo und das „F-Symbol“ sind Markenzeichen von FIL Limited. Herausgeber: FIL Investment Services GmbH, Kastanienhöhe 1, 61476 Kronberg im Taunus. Stand, soweit nicht anders angegeben: 01.11.2017. MK9567

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