LinkedIn DAS INVESTMENT
Suche

Illegale Geschäfte befürchtet Bafin warnt vor angeblichem Krankenversicherer DeGeKa

Sitz der Bafin in Frankfurt am Main
Sitz der Bafin in Frankfurt am Main

Ein seltsames Pflänzchen, das die deutsche Finanzaufsicht momentan begutachtet: Die „Deutsche Gesundheitskasse DeGeKa VVaG“ bietet auf ihrer Internetseite Krankenversicherungsleistungen an, obwohl sie keine Erlaubnis zum Betreiben von Versicherungsgeschäften besitzt, warnt die Bafin in einer aktuellen Mitteilung. Tatsächlich wirbt die „Deutsche Gesundheitskasse Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit“ auf ihrer Internetseite für einen „Basistarif“ und Zusatztarife für „Krankentagegeld“ und „Krankenhaustagegeld“. Aber was ist DeGeKa überhaupt?

Die Bafin - eine "nicht rechtsfähige Firma"

Laut Internetseite ist die DeGeKa am 24. April 2017 gegründet worden. Sie sei eingetragen beim „Deutschen Reichsgericht“ und bereits seit dem 1. Juli aktiv. Als zuständige Aufsichtsbehörde wird ein „Reichs-Versicherungsamt“ benannt. Unter dessen auf der Seite angegebenen Adresse finden sich in Wahrheit allerdings das Berliner Schloss Bellevue und das Bundespräsidialamt.  

Dass die Finanzaufsicht den Betreibern dieser Internet-Parallelwelten bereits auf der Spur ist, ist auf der Seite ebenso vermerkt. Allerdings sei die Bafin gar nicht zuständig: „Eine Anfrage bei dieser nicht rechtsfähigen Firma ist unnötig“, heißt es über die Finanzaufsicht lapidar. Die DeGeKa-Seiten stellen zudem in Aussicht, auch in anderen Versicherungssparten aktiv werden zu wollen.

Hallo, Herr Kaiser!

Das ist schon ein paar Tage her. Mit unserem Newsletter „DAS INVESTMENT Versicherungen“ bleiben Sie auf dem neuesten Stand! Zweimal die Woche versorgen wir Sie mit News, Personalien und Trends aus der Assekuranz. Kostenlos und direkt in Ihr Postfach.

Das sagt die Finanzaufsicht

Die Mitteilung sei zunächst als Warnung an Verbraucher herausgegeben worden, erläutert ein Sprecher der Finanzaufsicht auf Anfrage. Derzeit finde eine Anhörung der Portalbetreiber statt. Kommt die Bafin zu dem Schluss, dass illegal Geschäft betrieben wird, folgt darauf eine sogenannte Einstellungsanordnung. Für den Fall, dass Betreiber illegaler Finanz- oder Versicherungsgeschäfte ihre Tätigkeit trotzdem fortführen, können  polizeiliche Zwangsmaßnahmen angeordnet werden.

Diese Erfahrung machte etwa der den „Reichsbürgern“ nahestehende politische Aktivist Peter Fitzek. Wegen Verstoßes gegen das Kreditwesengesetz und Untreue verurteilte ihn das Landgericht Halle im vergangenen März zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und acht Monaten. Fitzek hatte ohne aufsichtsrechtliche Erlaubnis eine Bank betrieben und ihm anvertraute Gelder veruntreut. Zudem hatte er eine nicht genehmigte Krankenversicherung gegründet. 2012 hatte Fitzek einen eigenen Staat, das „Königreich Deutschland“, ausgerufen und sich selbst als dessen König bezeichnet.

Die jetzt ins Visier der Bafin geratene DeGeKa beruft sich laut Auskunft der Bafin auf den inhaftierten Rechtsaktivisten.

Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?

Danke für Ihre Bewertung
Leser bewerteten diesen Artikel durchschnittlich mit 0 Sternen
Tipps der Redaktion