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IMD 2: Bundesrat ist einverstanden

Trotz kritischer Branchenstimmen zur überarbeiteten europäischen Richtlinie für Versicherungsvermittler (Insurance Mediation Directive; IMD 2) begrüßte der Bundesrat in einer Sitzung das Vorhaben der EU-Kommission. Die geplanten Neuerungen seien ein „wichtiger Beitrag für einen besseren Verbraucherschutz“, so der Beschluss.

Dabei würden die deutschen Politiker sogar noch weiter gehen als ihre Brüsseler Kollegen. So war ursprünglich eine Offenlegungspflicht für Lebensversicherungen ab 2014 und für alle anderen Versicherungen ab 2019 geplant. Der Bundesrat hingegen sprach sich dafür aus, die fünfjährige Übergangsfrist für Nichtlebensversicherungsprodukte zu streichen.

>> Den Beschluss im Wortlaut finden Sie hier Hintergrundinfo: Der Entwurf zur neuen Versicherungsvermittlungs-Richtlinie IMD 2 bezieht sich auf die sogenannten Versicherungs-PRIPs (Packaged Retail Investment Products). Das sind Anlageprodukte für Kleinanleger im Versicherungsmantel. Dazu zählen grundsätzlich Produkte wie fondsgebundene und indexgebundene Lebensversicherungen. Die traditionelle Lebensversicherung hingegen wird von den IMD-Regelungen für allgemeine Versicherungsprodukte abgedeckt.

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