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IMD II: „Courtageverbot hilft Versicherungsmaklern“

Der EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier plant eine Verschärfung und Vereinheitlichung der EU-Finanzvermittlerrichtlinie IMD. Vor wenigen Tagen legte er dem Europäischen Parlament in Straßburg den IMD-II-Entwurf vor. Demnach sollen Versicherungsvertreter und Makler künftig ihren Kunden vor Vertragsabschluss Auskunft über die Höhe ihrer Provision und ihrer Unternehmensabhängigkeit geben.

Während viele Makler der neuen Regelung skeptisch gegenüber stehen, sieht die Deutsche Verrechnungsstelle für Versicherungs- & Finanzdienstleistungen (DVVF) darin kein Problem. Selbst in einem Courtageverbot sieht die DVVF mehr Vor- als Nachteile für Makler. „Die Erfahrung zeigt, dass Versicherungsmakler mit Honorarmodellen deutlich mehr verdienen als durch Courtagen“, schreibt der Dienstleiter, der Versicherungsvermittler und Versicherer bei der Umsetzung von alternativen Vergütungsmodellen berät. Der Makler sei dadurch flexibler im Wettbewerb und könne auch Finanzprodukte anbieten, die keine Courtagen erhalten.

„Wenn das Provisionsprodukt 4  Prozent Abschlusskosten ausweist und der Makler 5  Prozent oder 6  Prozent an Gebühr nimmt, sein Vorschlag aber trotz Berücksichtigung dieser Gebühr bessere Ergebnisse, sprich niedrigerer Gesamtaufwand oder höhere Leistungen erzielt, dann ist der Kunde gerne bereit, dem Makler für diese bessere Lösung ein höheres Honorar zu bezahlen“, sagt Michael A. Hillenbrand, Vorstand der Deutschen Verrechnungsstelle.

Darüber hinaus befreie sich der Makler vollständig von Stornohaftungsproblemen. Künftig müsse der Mitbewerber, der einem Kunden die Kündigung empfiehlt sich fragen lassen, warum er nicht bei seiner Empfehlung darauf hingewiesen hat, dass die Vermittlungs- und Beratungskosten verloren sind.

Darüber hinaus entfielen die Probleme mit Kunden, die ihre Versicherung wechseln wollen: Anstatt um seine Bestandsprovision zu bangen, könnte der Makler seinen Kunden beim Wechsel unterstützen  - und erneut einen Honorar kassieren.

Die vollständige Pressemitteilung der DVVF finden Sie hier

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