Immobiliardarlehen Hier gibt es die meisten 34i-Vermittler
Die meisten 34i-Vermittler verzeichnete der Deutsche Industrie - und Handelskammertag (DIHK) zum Stichtag 1. Juli in Bayern (392), gefolgt von Baden-Württemberg (368) und Niedersachsen (288). Zweistellige Zahlen weisen Schleswig-Holstein (99), Hessen (70), Sachsen (61), Thüringen (37), Nordrhein-Westfalen (20) und Brandenburg (17).
Einstellig ist die Zahl der Registrierungen in den Bundesländern Saarland (9) und Berlin (5) sowie Rheinland-Pfalz, Hamburg und Bremen mit jeweils vier Zulassungen. Eine einzige beziehungsweise gar keine 34i-Erlaubnis gibt es dagegen in Mecklenburg-Vorpommern beziehungsweise Sachsen-Anhalt:
Deutschlandweit 89 34i-Honorarberater
Keine detaillierte Aufstellung nach Herkunft der gewerbsmäßig tätigen Immobiliardarlehensvermittler, die sich seit dem 21. März in dem Online-Register verzeichnen lassen müssen, veröffentlichte der DIHK dagegen für die Honorarberater untern ihnen. Von den insgesamt 1.379 Immobiliardarlehensvermittler mit Erlaubnis nach Paragraf 34i Absatz 1 Satz 1 Gewerbeordnung (GewO) traten zum Stichtag 1. Juli bundesweit 89 als so genannte Immobiliardarlehensberater.
Der für diese 89 Honorarberater geltende Paragraf 34i Absatz 5 GewO schreibt vor: Sie „müssen für ihre Empfehlung für oder gegen einen Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrag oder eine entsprechende entgeltliche Finanzierungshilfe eine hinreichende Anzahl von entsprechenden auf dem Markt angebotenen Verträgen heranziehen und dürfen vom Darlehensgeber keine Zuwendungen annehmen und von ihm in keiner Weise abhängig sein“.