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Immobilien vererben Wie Konflikte in der Erbengemeinschaft vermieden werden

Aufgrund der Babyboomer Generation (ca. von 1950-1960) gibt es meist nicht nur einen, sondern mehrere Erben. „Der Nachlass sollte im Testament gründlich geregelt werden, sonst droht eventuell ein Familienstreit“, weiß Stephan Scharfenorth, Geschäftsführer bei dem Baufinanzierungsportal Baufi24.de.

Hat der Verstorbene mehrere Kinder und in seinem Nachlass die Verteilung der Immobilie nicht geregelt, entsteht eine Erbengemeinschaft. Hierbei kann es allerdings häufig zu Konflikten kommen. Während eine Partei die Immobilie beispielsweise behalten möchte, möchte eine andere sie verkaufen. Entsteht diese Situation, muss einer der Erben das Objekt übernehmen und die anderen auszahlen.

„Auszahlung oft nur mit Kredit“

Dabei fallen allerdings Kosten an, die häufig die eigenen Finanzen übersteigen. „Die Auszahlung ist oft nur mit einem Kredit realisierbar“, erklärt Scharfenorth. Hierbei ergeben sich aber auch Vorteile. Denn die eingetragene Grundschuld erlaubt es auf ein Baudarlehen zurückzugreifen. Dieses ist günstiger als ein teurer Ratenkredit.

Auch bei der Einigung auf eine Erbengemeinschaft sind Konflikte vorprogrammiert. Denn sie muss auch gemeinsam die anfallende Grundsteuer, Müll-, Wasser- oder Abwassergebühren zahlen. Dies wird dann problematisch, wenn eine Partei das Geld nicht aufbringen kann oder will.

Da die Erbengemeinschaft eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts bildet, haftet jeder Gesellschafter mit seinem gesamten Privatvermögen für die Verbindlichkeiten der anderen. Stehen Beträge aus, können somit Gläubiger auf das Vermögen der anderen Gesellschafter zugreifen.

Klar formuliertes Testament aufsetzen!

„Ich rate jedem, der seine Immobilie vererben möchte, ein klar formuliertes Testament aufzusetzen“, so Scharfenorth. Denn nur so lassen sich Familienstreitereien vermeiden. Ratsam ist, dass sich Erblasser und Angehörige vor dem Verfassen des Testaments zusammensetzen und Vorstellungen und Wünsche besprechen.

Sinnvoll ist es, den Kindern das Haus zu vermachen, welche für dieses auch Verwendung haben, und den Rest des Vermögens auf die anderen Erben zu verteilen. In jedem Fall gilt: Wer größere Vermögen zu vererben hat, sollte frühzeitig eine entsprechende juristische Beratung in Anspruch nehmen.

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